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Anschlussvereinbarung für Grünstromspeicher

Anschlussvereinbarung für Grünstromspeicher
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Westnetz bringt Grünstromspeicher schneller ans Netz

  • Neue Vereinbarung erleichtert den Anschluss von Grünstromspeichern im Verteilnetz
  • Räumliche und zeitliche Flexibilität sichert optimale Integration ins Netz

Westnetz, Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber und Teil der Westenergie-Gruppe, erleichtert ab sofort den Anschluss von Grünstromspeichern an das Verteilnetz. Gemeint sind damit Batteriespeicher, die überschüssigen erneuerbaren Strom aus Wind- oder Solaranlagen aufnehmen können. Mit einer sogenannten flexiblen Anschlussvereinbarung schafft Westnetz einen Weg, solche Projekte trotz knapper Kapazitäten schneller ans Netz zu bringen.

Netzbetreiber können nach einer Entscheidung des Gesetzgebers im vorigen Jahr jetzt Anschlüsse flexibler gestalten. Statt jederzeit die volle gewünschte Anschlussleistung bereitzustellen, prüft Westnetz standortbezogen, welche Kapazität tatsächlich nutzbar ist und angeboten werden kann. So lassen sich vorhandene Netzkapazitäten besser nutzen, mehr Anlagen integrieren und zusätzlicher Netzausbau vermeiden – ohne neue Engpässe im Netz zu verursachen oder zusätzliche Eingriffe in den Netzbetrieb nötig zu machen.

Alexander Montebaur, Westnetz-Geschäftsführer Spezialtechnik und Digitalisierung: „Die neue Vereinbarung für Grünstromspeicher ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Ausnutzung unserer vorhandenen Netzkapazität. Zugleich geben wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, räumliche und zeitliche Flexibilitäten ihrer Anlagen so zu nutzen, dass sie sich optimal in das System integrieren können. So gelingt es uns, deutlich mehr Kundenanlagen anzuschließen als es mit den bisherigen Betriebs- und Fahrweisen möglich ist.“

Der Bedarf an derartigen Lösungen wächst rasant. Allein im Netzgebiet der Westnetz liegen aktuell Anschlussanfragen für Batteriespeicher mit einer Leistung von rund 100 Gigawatt vor. Das entspricht einem Vielfachen der Westnetz-Höchstlast von rund 12 Gigawatt im Jahr 2024. Bereits heute konnte Westnetz viele dieser Projekte positiv für einen Netzanschluss bewerten oder umsetzen – mit einer Gesamtleistung, die rechnerisch ausreichen würde, um die Spitzenlast einer Stadt wie Berlin etwa zweimal zu decken. Der Markthochlauf von Grünstromspeichern trägt dazu bei, dass Westnetz für 2026 mit insgesamt doppelt so vielen Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher wie 2025 rechnet.

Jetzt können Betreiber die neue Anschlussvereinbarung abschließen. Voraussetzung ist, dass für die gemeinsame Einspeisung von Erzeugungsanlage und Batteriespeicher eine feste Obergrenze akzeptiert wird. Diese kann niedriger sein als die technische Gesamtleistung der Anlagen. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt ein einfaches Beispiel: Wenn etwa ein Solarpark bei hoher Sonneneinstrahlung seine zulässige Einspeisegrenze erreicht, kann überschüssiger Strom in den Batteriespeicher geladen und später zeitversetzt ins Netz eingespeist werden. Damit wird am Netzanschlusspunkt nicht immer die mögliche Maximalleistung der Erzeugungsanlage eingespeist, aber der Anschlusspunkt wird über einen längeren Zeitraum genutzt. So bleibt auch die Systemstabilität gesichert. Denn entscheidend ist nicht allein, dass Speicher angeschlossen werden, sondern wie sie betrieben werden.

Die neue Vereinbarung stellt sicher, dass Erzeugungsanlage und Speicher getrennt gesteuert und bei Bedarf einzeln angesprochen werden können. Technische Voraussetzung ist eine Steuerungseinheit, die überwacht, dass die vereinbarte maximale Einspeisung nicht überschritten wird.

Annett Urbaczka

Westenergie AG
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