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Niedersachsens Regionalflughäfen gesichert – Bund beteiligt sich auch 2026 mit 50 Millionen an Kosten der Flugsicherung

Ein Dokument

Für Ihre Berichterstattung senden wir Ihnen die folgende Pressemitteilung:

Niedersachsens Regionalflughäfen gesichert – Bund beteiligt sich auch 2026 mit 50 Millionen an Kosten der Flugsicherung

Tonne: „Wir werden weiter für starke Regionalflughäfen kämpfen“

Niedersachsens Regionalflughäfen sind vorerst finanziell abgesichert, da sich der Bund weiterhin an den Kosten für die Flugsicherung beteiligt: Der Haushaltsausschuss des Bundes hat in seiner Bereinigungssitzung (gestern, 13.11.2025) festgelegt, auch für das Jahr 2026 den bisherigen Ansatz von 50 Millionen Euro in den Haushalt einzustellen. Auf Niedersachsen werden davon rund vier Millionen Euro für die Flugplätze Braunschweig-Wolfsburg, Emden und JadeWeserAirport Wilhelmshaven entfallen.

Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne: „Ich begrüße sehr, dass die Abgeordneten der Koalition diese Maßnahme getroffen haben. Mein Dank geht an die Mitglieder des Haushaltsausschusses und an den Bundesverkehrsminister. Es hilft den Regionen in Niedersachsen und deutschlandweit sehr, dass die wichtige Infrastruktur der Regionalflughäfen nicht von heute auf morgen wegbricht. Der Druck der Länder und der Branche auf den Bund hat sich gelohnt. Die Absicherung ist der erste wichtige Schritt. Jetzt geht es darum, die mittel- und langfristige Finanzierung der Flugsicherung im Bundeshaushalt festzuschreiben. Bund und Länder sollten sich schnellstmöglich gemeinsam darüber unterhalten, wie das System der Unterstützung zukunftsfähig, transparent und möglichst kostengünstig sowie effizient aufgestellt werden kann. Niedersachsen wird sich in diese Diskussion weiter einbringen und dafür einsetzen, dass wir auch in Zukunft starke Regionalflughäfen haben.“

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hatte in ihrer Oktober-Sitzung 2025 in Straubing auf Antrag der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die klare Forderung an den Bund gerichtet, dass die Regionalflughäfen weiterhin bei den Flugsicherungskosten unterstützt werden müssten.

Hintergrund:

Ohne Vorwarnung hatte die Bundesregierung die Fördermittel gestrichen, die dafür vorgesehen waren, zumindest einen Teil der Flugsicherungskosten zu übernehmen. Diese Streichung war nicht nachvollziehbar, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Fortführung dieser Unterstützung eindeutig in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen hatte. An den großen Verkehrsflughäfen ist die Flugsicherung ohnehin Aufgabe des Bundes – und er trägt dort die Kosten. An 15 großen Flughäfen in Deutschland erfolgt die Flugsicherung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS), und diese gibt die Kosten an die Airlines weiter (erster Gebührenkreis). Die Betreiber dieser Flughäfen werden nicht mit Flugsicherungskosten belastet.

Die Flugsicherungsdienste an kleineren Flugplätzen müssen – obwohl eigentlich hoheitliche Aufgabe – von den Betreibern dieser Flughäfen selbst organisiert werden – deutschlandweit geht es um 44. Da die Airlines hier die Weitergabe der Kosten vielfach nicht akzeptiert haben, mussten bis zum Jahr 2020 viele kleinere Flugplätze die Kosten der Flugsicherungsdienste in weiten Teilen selbst tragen. Die Einführung dieses „zweiten Gebührenkreises“ und der finanziellen Unterstützung der kleineren Flugplätze durch den Bund im Jahr 2021 hatten hier endlich eine Lösung geschaffen.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Informationen:

Pressesprecher:

Sebastian Schumacher
Telefon: 0511 / 120 - 5427
Email:  sebastian.schumacher@mw.niedersachsen.de

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Mit freundlichen Grüßen
-Pressestelle-

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120 - 5724
Email:  pressestelle@mw.niedersachsen.de
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Homepage (MW):
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