Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner: Wohnungsbau genießt jetzt endlich Vorrang
89/2025
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat in der Nacht zum Freitag beschlossen, dass es einen „Vorrang für den Bau von Wohnungen in angespannten Wohnlagen“ - ähnlich wie bei der Sonderregelung für Windkraftanlagen – geben soll. Mit anderen Worten: Bei Abwägungsprozessen soll künftig deutlich häufiger als bisher zu Gunsten des Baus von Wohnungen entschieden werden können.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
Was für die Errichtung von Windrädern schon seit längerem gilt, soll jetzt endlich auch Regel für den Bau von Wohnungen werden: ihre Errichtung erhält Vorrang vor anderen gesetzlichen Vorschriften. Kommunen in Norddeutschland, die unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden, bekommen damit einen wichtigen Hebel in der Hand, den Bau von bezahlbaren Wohnungen wirklich voranzubringen.
Dabei geht es vor allem darum, genehmigte Bauprojekte rascher als bisher umzusetzen – also Zeit zu sparen. Bislang ist es so, dass Gegner von Neubauprojekten viele Einspruchsmöglichkeiten haben, diese zu verzögern. Das aber macht das Bauen teurer – und schadet am Ende jenen Vermietern, die bezahlbare Wohnungen anbieten wollen. Gerade beim Wohnungsbau ist Zeit Geld.
Digitalisierung ist das Zauberwort
Jetzt sollten die Kommunen ihrerseits schauen, wie sie Bauordnungen entschlacken und in ihren internen Abläufen Baugenehmigungsverfahren verkürzen können. Wir wissen um den Mangel an Fachkräften – deshalb ist Digitalisierung das Zauberwort. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der elektronische Bauantrag entwickelt, in Schleswig-Holstein und Hamburg gelten Regeln für ein vereinfachtes Bauen.
Das sind alles begrüßenswerte Schritte hin zu schnellerem und günstigerem Wohnungsbau. Wenn der Errichtung von Wohnungen künftig zudem Vorrang gewährt werden soll, ist das ein weiterer Puzzlestein, die Lage an den Wohnungsmärkten in Kiel, Hamburg, Lübeck, Rostock oder Greifswald zu entspannen. Nutzen wir also die Chance!
Erleichterungen sind auch bei der Sanierung vonnöten
Zugleich muss ein zweiter Schritt folgen. All die Regelungen für vereinfachtes Bauen, die Digitalisierung von Anträgen und die ‚fast Lane für den Wohnungsbau“ wird auch für die Sanierung von Wohngebäuden gebraucht. Bei der Energiewende, in deren Folge viele Wohngebäude energetisch saniert werden müssen, stehen soziale Vermieter vor der Herausforderung, die bezahlbaren Mieten im Blick zu behalten.
In den vergangenen sechs Jahren sind jedoch die Kosten für Instandhaltung und Sanierung um mehr als 50 Prozent gestiegen. Das liegt auch an den umfangreichen behördlichen Auflagen und den vielen Einspruchsmöglichkeiten anderer gesellschaftlicher Gruppen. Diesen Wildwuchs durch eine Vorrangregelung zu begrenzen, dient der Umsetzung der Energiewende, ohne dass die Mieterinnen und Mieter über Gebühr belastet werden.
28/11/2025
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 473 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de