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Outplacement wird stärker gefördert

Düsseldorf (ots)

Muss sich ein Unternehmen im Rahmen einer
Sozialplanmaßnahme von Mitarbeitern trennen, fördert die Agentur für
Arbeit Outplacement, d.h. eine professionelle Beratung zur
beruflichen Neuorientierung, die vom Arbeitgeber für den scheidenden
Mitarbeiter finanziert wird. Die Förderung beträgt nach dem Gesetz
für moderne Dienstleistungen (Hartz III) die Hälfte der Kosten bis
maximal 2.500 EUR pro Mitarbeiter.
"Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber den positiven Nutzen von
Outplacement für Unternehmen, Mitarbeiter und die Gesellschaft
erkannt hat", sagte Christian Jerusalem, geschäftsführender
Gesellschafter der Outplacement-Beratung von Rundstedt und Partner in
Düsseldorf.
Gerade wenn Unternehmen Restrukturierungen vornehmen, die ganze
Abteilungen betreffen, nutzen sie zunehmend die Beratung zur
beruflichen Neuorientierung von tariflichen und gewerblichen
Mitarbeitern in Gruppen. So hat auch die sog. Teamberatung bei von
Rundstedt im Jahr 2003 stark zugenommen. Immer mehr Unternehmen
würden die Vorteile erkennen, die Outplacement nicht nur für die
Motivation der verbleibenden Mitarbeiter sondern auch für das
Unternehmensimage habe. Andererseits würden die scheidenden
Mitarbeiter die Beratung schätzen, weil sie dort lernen, wie sie
erfolgreich einen neuen Arbeitsplatz finden. Dies sei, so Jerusalem,
angesichts der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt heute mehr denn
je wichtig. "Die Menschen müssen lernen, wie sie sich auf dem
Arbeitsmarkt von der Masse von Bewerbern unterscheiden. Und wie dies
erfolgreich geht, zeigen wir ihnen in unserer Beratung." Oftmals
könne auf diesem Weg Arbeitslosigkeit verhindert werden.
Die Teamberatung habe zudem den Vorteil, dass die Teilnehmer einen
motivierten Erfahrungsaustausch mit ihren Kollegen erlebten. Sinnvoll
sei es, die Teamberatung mit der Einzelberatung zu koppeln, damit
auch zusätzliche persönliche Fragen, die oftmals für die Entscheidung
für einen neuen Job maßgeblich sind, erörtert werden könnten.
Neu ist, dass die Zuständigkeit der Förderung von Outplacement
infolge der neuen Gesetzgebung auf die lokalen Arbeitsagenturen
übertragen wurde. Während es früher im Ermessen der
Landesarbeitsämter stand, ob und wie hoch Outplacement gefördert
wurde, ist der Anspruch heute gesetzlich geregelt.

Pressekontakt:

Margrit Kehmeier
Tel.: 0211-8396-333

Original-Content von: v. Rundstedt & Partner GmbH, übermittelt durch news aktuell

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