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Steuertipps zum Jahreswechsel - Soli-Abbau, Homeoffice und Freibeträge

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag: Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen. Und so außergewöhnlich es auch gewesen sein mag, es wird auch 2021 Neuerungen beim Thema Steuern geben. Der für viele spektakulärste Punkt ist wohl der Wegfall des Soli für gut 90 Prozent der Einzahler. Für wen sich dieser Wegfall lohnt und für wen nicht und welche Steueränderungen es im kommenden Jahr außerdem gibt, weiß Helke Michael.

Sprecherin: 30 Jahre nach seiner Einführung wird es den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr geben. Profitieren werden 90 Prozent der Arbeitnehmer und Freiberufler.

O-Ton 1 (Dietrich Loll, 21 Sek.): "Und als Single kann ich bis zu 73.000 Euro einnehmen, ohne dass ich den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 bezahlen muss. Bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen muss man unterscheiden: Die Einzelunternehmer und die Gesellschafter von Personengesellschaften können auch von der Abschaffung des Solidaritätszuschlag profitieren. Achtung bei GmbHs: Dort wird der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben."

Sprecherin: Erklärt Steuerexperte Dietrich Loll von Deutschlands führender Steuerberatungs-Gruppe ETL. Ebenfalls von der Reform ausgenommen sind Sparereinkünfte - also zum Beispiel Zinsen, die man auf sein Sparbuch bekommt. Neben dem Wegfall des Solis wird es im kommenden Jahr aber noch mehr Änderungen in Sachen Steuern geben.

O-Ton 2 (Dietrich Loll, 14 Sek.): "Dieses Jahr zum Beispiel hat sich die Mehrwertsteuer verringert. Die wird wahrscheinlich nächstes Jahr wieder steigen. Dafür können sich aber Familien freuen. Das Kindergeld wird sich erhöhen, der Kinderfreibetrag wird sich erhöhen und für uns alle wird sich der Grundfreibetrag erhöhen."

Sprecherin: Bleibt noch der Blick auf die Steuererklärung, die im kommenden Jahr ansteht, und das Thema Homeoffice, bei dem sich viele fragen, was man hier steuerlich absetzen kann.

O-Ton 3 (Dietrich Loll, 19 Sek.): "Homeoffice ist steuerlich ein schwieriges Thema. Meine Fahrtkosten zur Arbeit kann ich steuerlich nicht absetzen, dafür habe ich aber zu Hause erhöhte Kosten, zum Beispiel Stromkosten. Die kann ich steuerlich nicht geltend machen. Von daher muss die Bundesregierung hier noch ein paar Antworten bringen. Und wir erwarten, dass es eine sogenannte Homeoffice-Pauschale geben sollte."

Abmoderationsvorschlag: Auch im neuen Jahr gibt es wieder viele Steueränderungen, die Arbeitnehmer aber auch Kleine und Mittelständische Unternehmen und Selbstständige betreffen. Alle Infos dazu und Experten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht finden Sie im Internet unter etl.de.

Pressekontakt:

Danyal Alaybeyoglu
Leiter Unternehmenskommunikation ETL Service GmbH | Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin
Tel. +49 30 2264 0230 | Fax +49 30 2264 0100 | danyal.alaybeyoglu@etl.de

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