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Tag der Organspende

Tag der Organspende findet am 7. Juni in Regensburg statt
Eine Entscheidung, die Leben retten kann

Frankfurt (ots)

Wir alle treffen ständig Entscheidungen, wichtige und unwichtige, einfache und schwierige. Viele verändern unser Leben und manche sogar das Leben anderer Menschen. Eine Entscheidung, die viele Menschen immer wieder aufschieben, ist die zur Organspende, obwohl gerade sie ein besonderes Gewicht hat, denn sie kann Leben retten.

In Deutschland warten derzeit rund 8.200 schwer kranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Doch noch immer gibt es zu wenig Organspenden. Der Hauptgrund: In vielen Fällen liegt keine dokumentierte Entscheidung der potenziellen Spenderinnen und Spender vor. Angehörige müssen dann im Ernstfall unter großem emotionalem Druck eine Entscheidung treffen.

Der jährliche Tag der Organspende am ersten Samstag im Juni macht seit 42 Jahren diese Entscheidung zum zentralen Thema. Denn die eigene, selbst bestimmte Entscheidung ist wichtig - für uns selbst, als Entlastung für die Menschen, die uns nahestehen, und für die Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein Organ warten. Aber diese Entscheidung haben viel zu viele Menschen noch nicht getroffen.

Im vergangenen Jahr scheiterte deswegen auch über die Hälfte der möglichen Organspenden an einer fehlenden Zustimmung. Dabei steht die niedrige Zustimmungsrate zur Organspende im deutlichen Widerspruch zu den Ergebnissen, die aus Umfragen zur Einstellung der Bevölkerung stammen. Laut der jüngsten veröffentlichten Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, BIÖG, (früher: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) stehen 85 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber.

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): "Wer zu Lebzeiten selbst entscheidet und dies klar festhält, entlastet seine Familie und schafft Klarheit - unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet. Jede dokumentierte Entscheidung zählt."

Entscheiden bedeutet Selbstbestimmung

Die Idealsituation, sowohl für die Ärztinnen und Ärzte als auch für die Angehörigen, ist ein dokumentierter Wille des möglichen Organspenders - im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im digitalen Organspende-Register. Ist kein Wille aufzufinden, wird die Familie befragt, ob ihr ein mündlich bekundeter Wille bekannt sei. Ist dies auch nicht der Fall, werden die Angehörigen gebeten, nach dem mutmaßlichen Willen zu entscheiden oder, wenn auch dies nicht möglich ist, nach ihren eigenen Wertvorstellungen.

Analysen der DSO ergaben für das Jahr 2024: Liegt ein schriftlicher Wille des möglichen Organspenders vor, erreicht die Zustimmungsrate zur Organspende nach den Erfahrungen der DSO ca. 75 Prozent und befindet sich damit ungefähr auf dem Niveau, wie in den Umfragen angegeben. Allerdings lag ein schriftlicher Wille in nur ca. 15 Prozent aller gemeldeten Fälle vor. In weiteren 18 Prozent der Fälle ist zumindest der mündliche Wille der verstorbenen Person bekannt. Hier liegt die Zustimmungsrate immerhin noch bei über 60 Prozent. Müssen aber die Angehörigen entscheiden, entweder nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder gar nach eigenen Wertvorstellungen, sinkt die Zustimmungsrate dramatisch, im letztgenannten Fall sogar auf weniger als 25 Prozent.

Diese Daten machen deutlich, dass den Angehörigen eine Entscheidung zur Organspende schwerfällt. Wenn sie nicht wissen, was der Verstorbene gewollt hätte, tendieren sie offensichtlich eher dazu, keine Zustimmung zu einer Organspende zu geben. Und dies mit weitreichenden Konsequenzen: Ein Teil der Entscheidungen entspricht möglicherweise nicht dem eigentlichen Willen des Verstorbenen.

Informieren, entscheiden, dokumentieren - und Leben retten

Es gibt verschiedene Wege, seinen persönlichen Willen zu dokumentieren. Darüber hinaus sollte man auch mit seinen Angehörigen über seine Entscheidung sprechen, damit diese im Falle eines Falles informiert sind. Besteht die Möglichkeit einer Organspende, wird immer mit den Angehörigen im Vorfeld ein Gespräch geführt, unabhängig davon, ob bereits eine Entscheidung vorliegt oder nicht.

Sicher dokumentiert und jederzeit abrufbar - nicht nur für Digital-Natives: Die Entscheidung im Organspende-Register

Seit dem 18. März 2024 steht allen Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren in Deutschland das zentrale Organspende-Register zur Verfügung (www.organspende-register.de). Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann oder unter Umständen nicht auffindbar ist, bietet das Organspende-Register eine digitale Möglichkeit, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen und die Erklärung einsehen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Der Klassiker: Der Organspendeausweis, nicht nur für Puristen und Portemonnaie-Romantiker

Der Organspendeausweis ist immer noch die bekannteste Form, eine Entscheidung zu dokumentieren. Er ist kostenlos, rechtlich bindend und findet ausgefüllt im Kreditkartenformat bequem Platz in jeder Brieftasche. Für alle, die es eher analog und haptisch mögen, ist er in Minutenschnelle ausgefüllt und hat im Ernstfall große Wirkung.

Für Planer und Vorsorger die ideale zusätzliche Entscheidungsoption:

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann ebenfalls die Entscheidung zur Organspende dokumentiert werden. Sinnvoll ist dies vor allem, wenn man ohnehin gesundheitliche Vorsorgeregelungen trifft. Wichtig dabei ist, dass die Formulierungen zur Organspende klar und eindeutig verständlich sind und mit Organspendeausweis oder Eintrag im Organspende-Register übereinstimmen.

Die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann also im Organspende-Register oder auch weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Sollte neben dem Eintrag im Register bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert sein, sollten sich diese Erklärungen nicht widersprechen. Im Zweifel gilt jedoch immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit informiert auf www.organspende-info.de/ zu allen Fragen rund um die Organ- und Gewebespende. Unter www.organspende-info.de/organspende-register werden umfangreiche Informationen zur digitalen Dokumentationsmöglichkeit der Entscheidung im Organspende-Register zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Links:

www.tagderorganspende.de

www.facebook.com/tagderorganspende2.0/

www.instagram.com/tag_der_organspende

YouTube-Kanal zum Tag der Organspende

Dankesbriefe für Organspenden

Informationen zur Organ- und Gewebespende des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit

Mehr Infos zum Thema Organspende-Register

Hintergrundinformationen sowie Interviewpartnerinnen und -partner (Ärztinnen und Ärzte, Organempfängerinnen und Organempfänger sowie Spenderfamilien): Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Pressekontakt:

Tag der Organspende c/o Deutsche Stiftung Organtransplantation
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation,
Nadine Körner I Dr. Susanne Venhaus, Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9401, -9400
Mobil: +49 170 5724503
Fax: +49 69 677 328 9409
E-Mail: presse@dso.de
Internet: www.dso.de
Twitter: https://twitter.com/dso_organspende

Original-Content von: Tag der Organspende, übermittelt durch news aktuell

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