Alle Storys
Folgen
Keine Story von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland mehr verpassen.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Winterreifen im Ausland: Wo, wann und welche Regeln gelten

Winterreifen im Ausland: Wo, wann und welche Regeln gelten
  • Bild-Infos
  • Download

Mit dem Auto in den Winterurlaub – das ist für viele Deutsche selbstverständlich. Doch wer mit dem Pkw ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die dort geltenden Winterreifenregelungen informieren. Denn die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land zum Teil erheblich.

Saisonale Pflicht, situative Pflicht oder gar keine Pflicht

Manche Staaten setzen auf eine feste Winterreifenpflicht in bestimmten Monaten, etwa die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen.

In anderen Ländern – wie Deutschland, Luxemburg oder seit 1. Juli 2025 auch Dänemark – gilt eine witterungsabhängige Pflicht, also bei Schnee, Eis, Matsch oder Reifglätte.

Österreich, Tschechien oder Schweden zum Beispiel kombinieren die Regelungen: Dort gilt die Pflicht in einem festgelegten Zeitraum, sofern es die Wetterbedingungen erfordern.

In Frankreich und Italien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) innerhalb eines bestimmten Zeitraums und bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Im italienischen Aostatal und auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt abweichend davon eine saisonale Pflicht.

Und in einigen Ländern gibt es gar keine gesetzliche Pflicht, auch wenn Winter- oder Ganzjahresreifen in den Wintermonaten dringend empfohlen werden, zum Beispiel in Polen oder Belgien.

Alpine-Symbol ersetzt M+S-Kennzeichnung

Ein wichtiger Punkt ist die Kennzeichnung der Reifen. In Deutschland sind seit Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) vorgeschrieben.

Dieses Symbol ist auf allen seit 2018 in der EU produzierten Winterreifen zu finden.

Ältere Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung haben, gelten in Deutschland nicht mehr als taugliche Winterreifen. In anderen Ländern dürfen sie teils noch verwendet werden.

Auch Schweden, Lettland, Frankreich und Dänemark haben – wie Deutschland – das Alpine-Symbol vorgeschrieben.

Praktische Tipps für Reisende

  • Vor der Abreise informieren: Prüfen Sie rechtzeitig, welche Vorschriften im Reiseland gelten – auch in den Transitländern.
  • Achten Sie auf das Alpine-Symbol: Dieses ist in Deutschland vorgeschrieben und gilt europaweit als sicherer Standard.
  • Mindestprofiltiefe beachten: In Deutschland liegt sie bei 1,6 mm. Strenger sind z. B. Estland, Litauen, Schweden oder Finnland (3 mm) sowie Tschechien und Lettland (4 mm). In Österreich gelten 4 mm für Radial- und 5 mm für Diagonalreifen.
  • Schneeketten bereithalten: In Wintersportregionen, etwa in Österreich oder der Schweiz, kann bei schneebedeckten Straßen eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.
  • Versicherungsprobleme vermeiden: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine geeigneten Reifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.
  • Mietwagen prüfen: Vermieter sind verpflichtet, ein verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen. Wenn Sie in Bergregionen oder Skigebiete reisen möchten und es – wie z. B. in Frankreich – keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sollten Sie vorab klären, ob der Mietwagen mit der notwendigen Winterausrüstung ausgestattet ist und ob dafür Zusatzkosten anfallen, etwa wenn das Fahrzeug in Marseille angemietet wird.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
 c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
 Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
 T +49 (0) 78 51.991 48-50
 presse@evz.de | www.evz.de

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Weitere Storys: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Weitere Storys: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland