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Das ändert sich 2021 an der privaten Krankenversicherung

Das ändert sich 2021 an der privaten Krankenversicherung
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Frankfurt am Main (ots)

Schnelle Terminvergabe, Zugang zu besonderen Fachärzten und Chefarztbehandlung - Viele Privatpatienten können von solchen Leistungen profitieren. Doch das könnte sich für einige in Zukunft ändern: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekannt gegeben, dass die Versicherungspflichtgrenze ab 2021 um 150 Euro pro Monat steigen soll. Was Versicherte jetzt beim Wechsel in die private Krankenkasse beachten müssen.

Was ändert sich ab 2021?

Bisher lag die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) für den Wechsel in die private Krankenversicherung bei einem Jahreseinkommen von 62.550 Euro brutto. Diese wird zum neuen Jahr angehoben, sodass Angestellte knapp 2.000 Euro mehr im Jahr verdienen müssen, um die Leistungen einer PKV in Anspruch nehmen zu können. Konkret bedeutet das: Alle, die privat versichert sind oder es gerne sein möchten, müssen dann mindestens 64.350 Euro brutto im Jahr verdienen. Bleibt das Bundesministerium bei diesem Wert, dann wäre die Versicherungspflichtgrenze alleine in den letzten fünf Jahren um 8.100 Euro gestiegen.[1] Gleichzeitig gilt dann auch: Wer bisher privat versichert war, aber mit seinem Gehalt unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird ab 2021 wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.

Diese Grenze ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Sie stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden. Darunter fallen auch die Abzüge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Und auch hier wird es 2021 Veränderungen geben: Aktuell liegt die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung bei 56.250 Euro jährlich. 2021 soll sie voraussichtlich auf 58.050 Euro angehoben werden.[2] Für alle gesetzlich Krankenversicherten, die über dieser Grenze verdienen, bedeutet das: Mehr zahlen, ohne dass sich die Leistungen erhöhen.

Wann ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

Auch wenn die Zugangsmöglichkeiten zu einer privaten Krankenversicherung durch die neuen Beschlüsse nochmals verengt werden, kann sie sich trotzdem lohnen. Viele spezifische Leistungen werden oftmals nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wer also breitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, für den kann eine PKV nützlich sein. "Der Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung ist prinzipiell für jeden sinnvoll, der sich mehr Schutz wünscht als die GKV-Regelleistung und der die Voraussetzungen erfüllt. Um den eigenen Bedarf genau zu kennen und für sich die passende Variante auszuwählen, ist eine individuelle Beratung nötig", so die CLARK-Experten. "Außerdem warnen wir vor Anbietern, die online die 'beste private Krankenversicherung' anbieten. Versicherungen sind komplexe Produkte, die stets sehr genau zur persönlichen Lebenssituation passen müssen."

Neben dem breiteren Leistungsspektrum hat die private Krankenversicherung im Gegensatz zu einer gesetzlichen Versicherung noch weitere Vorteile. Beispielsweise ist der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung im Allgemeinen stabil. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen hingegen vom Gesetzgeber abhängig und können von Jahr zu Jahr gekürzt werden. Außerdem gibt es für Privatversicherte die Möglichkeit, einen Teil der Beträge erstattet zu bekommen, wenn man über einen längeren Zeitraum nicht krank geworden ist und somit keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Trotzdem gilt: Ob sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung lohnt, muss nicht nur wegen der steigenden Versicherungspflichtgrenze individuell entschieden werden. "Was beispielsweise auf den ersten Blick eventuell nicht auffällt: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder in der privaten Krankenversicherung ihrer Eltern nicht mitversichert. Bei einem Wechsel ist es also wirklich sinnvoll, sich von einem Berater durch den Prozess führen zu lassen.", so die CLARK-Experten.

[1] https://bit.ly/3lVMpYM

[2] https://bit.ly/34blxht

Pressekontakt:

CLARK
Vivian Weitz
presse@clark.de

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