Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH
Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation veröffentlicht Jahresbericht 2024
Rekord bei Aufklärung: Mehr als 10.000 Gespräche zur Gewebespende geführt
Hannover (ots)
Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) veröffentlicht heute ihren Jahresbericht 2024 mit Zahlen zur Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Zum ersten Mal führten Gewebespendekoordinator:innen und Ärzt:innen über 10.000 Aufklärungsgespräche zur Gewebespende und erhielten 4.129-mal eine Zustimmung. Trotz eines Rückgangs der Zustimmungsrate von 40,6 Prozent (2023) auf 38,1 Prozent (2024) wurden im Netzwerk der DGFG mehr Gewebespenden realisiert. Insgesamt spendeten 3.746 Menschen Gewebe - ein Zuwachs von 6,9 Prozent. Dadurch konnten mit 8.369 Transplantaten über 10 Prozent mehr Gewebe als im Vorjahr abgegeben und zahlreichen Patient:innen neue Lebensqualität ermöglicht werden.
Auch im Jahr 2024 zeigt sich erneut: Gewebespende funktioniert - und hilft tausendfach in Deutschland. In 2024 erreichten die DGFG 57.067 Meldungen potenzieller Spenderinnen und Spender aus mehr als 330 medizinischen Einrichtungen. Dank der 3.746 Spender:innen und dem Einsatz engagierter Klinikpartner:innen, Gewebespendekoordinator:innen und Ärzt:innen konnte die DGFG so viele Gewebespenden realisieren wie noch nie zuvor. Mit einem Zuwachs von 10 Prozent prozessierten die 14 Gewebebanken im Netzwerk 8.369 Transplantate, darunter 5.488 Augenhornhäute, die erfolgreich zur Transplantation an Patientinnen und Patienten abgegeben werden konnten.
"Hinter jeder realisierten Spende, hinter jedem vermittelten Transplantat steht ein Mensch mit seinen Angehörigen. Wir sind dankbar, den Spendenwunsch der Verstorbenen in unserem starken Netzwerk erfüllen zu können und - dank des Einsatzes vieler engagierter Partner:innen - bundesweit einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung von Patient:innen leisten zu können", erklärt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.
Erstmals mehr als 10.000 Gespräche geführt
Im Rahmen einer Gewebespende findet stets ein Gespräch mit den Angehörigen statt, um neutral über die Möglichkeit zu einer Gewebespende aufzuklären und den Willen der oder des Verstorbenen zu eruieren. Eben solche Gespräche haben die Ärzt:innen und Koordinator:innen der DGFG in 2024 erstmals über 10.000-mal geführt. Jedoch basiert die Entscheidung zur Gewebespende noch immer überwiegend auf dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen - im Falle der Zustimmung bei 67,7 Prozent und im Falle einer Ablehnung bei 63,2 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen: Der Wille der Verstorbenen ist den Angehörigen häufig nicht bekannt. Nur ein Gespräch zu Lebzeiten, ein Eintrag in das Organspenderegister oder ein ausgefüllter Organ- und Gewebespendeausweis können die Angehörigen entlasten und Sicherheit in der Entscheidungsfindung geben.
Weniger Gewebespenden bei Organspenden erschweren die Versorgung mit Herzklappen
Trotz des Erfolges der Spendenzahlen bleibt die Lage angespannt: die allgemeine Spendenbereitschaft sinkt und der Mangel an Herzklappen erfordert weiterhin Handlungsbedarf. Noch immer stammt, mit 83 Prozent, der Großteil an Herzklappen und Blutgefäßen von Organspender:innen. Der leichte Rückgang in der Anzahl an Organspenden von 965 in 2023 auf 953 in 2024[1] führte dementsprechend auch in der Spende dieser sogenannten kardiovaskulären Gewebe (KVG) zu einem Rückgang von 253 KVG-Spenden in 2023 auf 195 in 2024. Nicht einmal jede zweite Anfrage nach einer Herzklappe konnte im vergangenen Jahr bedient werden. Oft müssen Ärztinnen und Ärzte deshalb auf künstliche oder biologische Alternativen mit teilweise schlechteren Heilungschancen und Prognosen zurückgreifen. Die DGFG setzt sich daher für den Ausbau des Spendenprogramms nach Herz-Kreislauf-Tod ein.
DGFG appelliert an neue Bundesregierung
Seit dem 18. März 2024 können Bürger:innen unter www.organspende-register.de ihren Willen zur Organ- und Gewebespende online festhalten. Eine direkte Anbindung von Gewebespendeeinrichtungen an das Register war in der letzten Ausbaustufe geplant und politisch wie technisch nahezu umgesetzt. Ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah vor, dass Einrichtungen künftig online prüfen können, ob eine Einwilligung zur Gewebespende vorliegt. Das Verfahren war bereits weit fortgeschritten, scheiterte jedoch am Regierungsbruch. Somit ist es Gewebeeinrichtungen noch immer nicht möglich, das Register im potenziellen Spendefall abzurufen, um den Einwilligungsstatus einer verstorbenen Person einzusehen. Die DGFG appelliert deshalb an die neue Regierung, das Gesetzänderungsverfahren wiederaufzunehmen, um den nächsten Schritt hin zu mehr Klarheit, Effizienz und Sicherheit im Prozess der Gewebespende zu machen.
Über die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner:innen und ihrer Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in Deutschland.
Der Jahresbericht 2024 steht unter https://gewebenetzwerk.de/jahresbericht/zum Download zur Verfügung.
Weitere Zahlen und Grafiken zur Gewebespende sowie Bildmaterial sind zu finden unter https://gewebenetzwerk.de/presse-download/
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