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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Betreuungsvereine beraten und unterstützen Alleinstehende bei der Versorgungsplanung

Wer sicherstellen möchte, dass der eigene Wille beachtet wird, auch wenn man selbst wegen Krankheit, Unfall oder Alter keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, kann beispielsweise eine Vorsorgevollmacht erstellen. Darin werden meist nahestehende und für die betroffene Person vertrauenswürdige Personen eingesetzt. Diese kümmern sich im Ernstfall um die Umsetzung der darin festgelegten medizinischen und pflegerischen Wünsche und regeln beispielsweise private, finanzielle und behördliche Angelegenheiten. Aber was tun Menschen, die keine direkten An- oder Zugehörigen haben oder diese nicht in einer Vollmacht einsetzen wollen? Wir erklären Ihnen die Alternative.

In der Regel setzen Menschen, wenn sie Vorsorgevollmachten erteilen, ihnen nahestehende Wunschpersonen als rechtliche Vertretungen ein. Mit diesen sollten im Vorfeld alle wichtigen Informationen und Wünsche besprochen sein. Die meist An- oder Zugehörigen kümmern sich dann im Bedarfsfall um die Umsetzung aller festgelegten Wünsche und können als Vertreter*innen auch geschäftliche Belange regeln. Dasselbe gilt für Patientenverfügungen. Auch hier kümmern sich in der Regel An- und Zugehörige um die Umsetzung der Willensäußerung der betroffenen Person.

Wer keine nahestehenden Menschen für eine Vollmacht einsetzen kann oder will, braucht daher eine Alternative. Für diese Menschen ist deshalb meist eine Betreuungsverfügung der beste Weg, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen in die Hände einer Vertrauensperson zu legen. Das können zum Beispiel von Gerichten festgelegte, unabhängige Berufsbetreuer*innen sein oder auch ehrenamtliche Betreuer*innen.

Beratung und Unterstützung durch Betreuungsvereine oder Behörden

Alleinstehende, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihre Betreuungssituation rechtlich zu regeln, können sich mit ihrem Anliegen auch an sogenannte Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden wenden. Betreuungsbehörden oder Betreuungsstellen sind kommunale Fachbehörden, die oftmals an die Gesundheits- oder Sozialämter angegliedert sind. Mancherorts sind die Zuständigkeiten auch über die Rathäuser geregelt. Betreuungsvereine können sowohl eingetragene und gemeinnützige Vereine sein oder auch an freie Träger angeschlossen sein, beispielsweise an Sozialverbände und Wohlfahrtsverbände. Auch die Verbraucherzentralen können Auskünfte erteilen.

Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen bieten in der Regel kostenlose Beratungen zur rechtlichen Betreuung und den Vorsorgemöglichkeiten an. Pflegeexpertin Tina Land aus der Telefonischen Pflegeberatung von compass private pflegeberatung in Köln bestätigt das:

„Wir beraten pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen rund um die Organisation der Pflegesituation. Deshalb informiert compass auch immer dazu, selbstbestimmt in jeder Lebensphase entscheiden zu können. In der Regel lassen sich die wichtigsten Antworten auf Fragen zu diesen Entscheidungen im privaten Umfeld der Ratsuchenden finden. Aber manchmal sind Familien zerstritten oder nahestehende Personen sind schon gestorben. Andere Menschen sind alleinstehend oder kinderlos. Verschiedene Gründe können dazu führen, warum Menschen keine Vorsorgevollmacht erstellen, obwohl sie das möchten. Im Rahmen der Pflegeberatung können wir Ratsuchende nicht nur über die Bedeutung und die Voraussetzungen verschiedener Vollmachten informieren, wir können sie auch dabei unterstützen, die richtigen Ansprechpartner*innen, z.B. Betreuungsvereine, bei sich vor Ort zu finden.“

Betreuungsvereine und -behörden bieten Information und Aufklärung in Form von meist kostenlosen Beratungsterminen und Veranstaltungen zum Thema „rechtliche Betreuung“ an. Ratsuchende erhalten hier in der Regel auch Mustervordrucke und Broschüren. Auch die Verbraucherzentralen vieler Bundesländer können dazu herangezogen werden. Des Weiteren stellen Betreuungsvereine in der Regel haupt- und ehrenamtliche Betreuer*innen zur Verfügung, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit um das Wohl und die Belange der zu betreuenden Menschen kümmern können.

Pflegeberatung unterstützt bei der Suche nach passenden Angeboten

Wer mehr über Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erfahren möchte, kann sich an eine Pflegeberatung wie zum Beispiel compass wenden und sich dort beraten lassen. Auch bei Fragen zur Suche nach passenden Anbieter*innen können sich Ratsuchende unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 101 88 00 an compass private pflegeberatung wenden.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause, telefonisch und per Videogespräch, gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. compass bietet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI. Einen Termin für eine Pflegeberatung erhalten Ratsuchende über die kostenfreie Servicenummer 0800 101 88 00 oder über die digitale Terminvereinbarung auf der Webseite von compass. Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Thomas Gmeinder
Telefon: 0221 933 324-111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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