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Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?

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Antragstellung und Leistungen aus der Pflegeversicherung

Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Nach einem anschließenden Begutachtungsverfahren stehen, je nach vergebenem Pflegegrad, Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Wenn Personen in der Familie oder im Umfeld pflegebedürftig werden, so können Leistungen aus der Pflegeversicherung im Alltag und bei der Bewältigung der Pflegesituation helfen. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn aufgrund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten die Hilfe durch andere Personen benötigt wird. Dann sollte ein formloser Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden – per E-Mail, Fax oder per Telefon. „Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang eine Mitgliedschaft in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung bestanden hat. Bei pflegebedürftigen Kindern unter zwei Jahren gilt diese Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil diese Voraussetzung erfüllt hat“, weiß Claudia Ssymmank von der compass pflegeberatung.

Das Begutachtungsverfahren ermittelt den Pflegegrad

Nach der Übermittlung der vollständigen Antragsformulare beauftragt die Pflegeversicherung den zuständigen medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Je nach ermitteltem Pflegegrad stehen Anspruchsberechtigten Leistungen der Pflegeversicherung für ambulante Angebote im häuslichen Umfeld und für stationäre Angebote in entsprechenden Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Für welche Leistungen sich die Anspruchsberechtigten und ihre Angehörigen entscheiden, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und dem daraus resultierenden Pflegegrad sowie von den persönlichen Lebensumständen ab.

Verfügbare Leistungen und Versorgungsmöglichkeiten in der ambulanten und vollstationären Pflege sowie Anspruch auf Pflegeberatung

Für die Pflege im häuslichen Umfeld steht zum Beispiel das Pflegegeld zur eigenständigen Organisation und Sicherung der Pflege zur Verfügung. Mit dem Pflegegeld kann Angehörigen oder auch ehrenamtlich tätigen Bekannten eine finanzielle Unterstützung für übernommene Pflege und Betreuung gewährt werden. Außerdem können Pflegebedürftige auch ambulante Pflegedienste nutzen, deren Kosten im Rahmen der sogenannten Sachleistungen bis zu den Höchstbeträgen der jeweiligen Pflegegrade erstattet werden. „Für die Entlastung der Pflegepersonen stehen mit der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege, den Betreuungsleistungen und der teilstationären Pflege zudem weitere Entlastungsangebote zur Verfügung. Auch die Teilnahme an einem Pflegekurs, in dem Tipps und Hinweise für eine bessere und die eigene Gesundheit schonende häusliche Pflege vermittelt werden, ist möglich“, erläutert Claudia Ssymmank. Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Pflegeversicherung übernommen. Weitere Leistungen sind beispielsweise Hilfsmittel für die häusliche Pflege oder Anpassungen des Wohnfelds, die die Pflegeversicherung bezuschussen kann.

„Nicht in jedem Fall können ehrenamtlich tätige Personen die häusliche Pflege dauerhaft übernehmen, zum Beispiel, wenn durch Vollzeitjob und Familie der eigene Alltag ausgefüllt ist oder die pflegebedürftige Person zu weit entfernt wohnt“, so Claudia Ssymmank. „In diesem Fall kann die vollstationäre Pflege, also zum Beispiel die Betreuung in einem Pflegeheim, eine gute Alternative sein.“ Die Pflegeversicherung zahlt in diesem Fall abhängig vom Pflegegrad pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in dem jeweiligen Pflegeheim. Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen.

Ratsuchende haben gegenüber der Pflegeversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. Hier können Ratsuchende beispielsweise bei der Antragstellung, Begutachtung und Organisation der Pflege Unterstützung erhalten, um gemeinsam eine individuelle Lösung für die Pflegesituation zu finden.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

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Abteilung Politik und Kommunikation
Marie-Luise Raupach
Telefon: 0221 933 32-4111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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