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Muss das Pflegegeld versteuert werden?

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Pflegegeld und die Steuern

Muss das Pflegegeld versteuert werden?

Wer Pflegegeld erhält, stellt sich schnell die Frage, ob dieses versteuert werden muss. Dabei gilt zunächst einmal: Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld ist steuerfrei.

Leitet die pflegebedürftige Person das Pflegegeld an einen Angehörigen weiter, der die sogenannte „sittliche Pflicht“ zur Pflege erfüllt (§ 3 Nr. 36 EstG), bleibt das Pflegegeld steuerfrei. Die sittliche Pflicht zur Pflege ist dann anzuerkennen, wenn eine enge Bindung zwischen der pflegebedürftigen und der pflegenden Person besteht. Darunter fallen unter anderem Ehepartner*innen, Geschwister sowie Geschwister und Kinder der Partnerin sowie des Partners aber auch Partner*innen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Wohngemeinschaft. Ausschlaggebend ist vor allem die langjährige soziale Bindung zwischen der pflegenden und der pflegebedürftigen Person.

Es liegt keine „sittliche Pflicht“ zur Pflege vor

Besteht keine persönliche Bindung und kein Angehörigenverhältnis zwischen pflegebedürftiger und pflegender Person, so ist die „sittliche Pflicht“ zur Pflege nicht gegeben. In diesem Fall entfällt das Steuerprivileg und das weitergeleitete Pflegegeld wird als Einkommen der*des Pflegenden bewertet.

Pflegeberatung kann Ratsuchende unterstützen

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegeberatung und kann im Rahmen dieser viele weitere hilfreiche Informationen erhalten. Lukas Wildenauer, Pflegeberater bei compass, erklärt, wie eine Pflegeberatung abläuft: „Im Gespräch mit unseren Klientinnen und Klienten erheben wir ihren Unterstützungsbedarf, beantworten ihre Fragen und zeigen ihnen ihre individuellen Möglichkeiten auf. Für diese Gespräche nehmen wir uns Zeit und gehen auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Wenn sie es möchten oder wenn das Thema es erfordert, beraten wir die Ratsuchenden auch mehrfach oder über einen längeren Zeitraum.“

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

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Abteilung Politik und Kommunikation
Annika Wissen
Telefon: 0221 933 32-4111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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