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"Bordservice" à la Ryanair: Streik, unwirksame AGB Klauseln -Rüge der EU-Kommission!

Erneut gibt es Streiks und Flugausfälle. Ryanair hat als Angreifer auf die großen Airlines stark expandiert, nun muss eine neue Strategie der Nachhaltigkeit folgen!

Wiesbaden/Wien (ots)

Schon lange gibt es bei Ryanair, mit Hauptfirmensitz in Irland, immer wieder negative Schlagzeilen: Entschädigungen nach der EU-VO wegen Streiks werden vorab medial einmal abgelehnt, Klauseln in den Beförderungsverträgen schließen das Abtreten von Ansprüchen aus. Die Arbeitsbedingungen der Angestellten lassen negativ aufhorchen. Für Freitag, den 29.09. stehen erneut Streiks in zahlreichen Ländern auf der Tagesordnung. Fast gewinnt man den Eindruck, hier bewegt sich eine Fluglinie in einer eigenen, rechtsfreien Zone. Ryanair betreibt 86 Standorte in ganz Europa und führt täglich rund 2.000 Flüge durch- und ist mittlerweile ein Großkonzern im Luftfahrtgeschäft, denn seit 1997 wurde stetig expandiert. "Billig um jeden Preis" hat Ryanair zum Erfolg geführt, doch an den neuen Standorten wird, anders als im angelsächsischen Raum, stark auf das Einhalten des Arbeitnehmerschutzes und der Verbraucherrechte geachtet. Auch die EU-Kommission richtet ihr Augenmerk stark auf diesen Focus und hat Ryanair abgemahnt. "FairPlane begrüßt das, denn alle Luftfahrtunternehmen sind dazu angehalten, sich an die Regeln zu halten, sich nur die Rosinen herauszupicken ist langfristig kein guter Weg. Mit dem Aufschlag von nur einem Euro pro verkauftem Ticket kann eine Fluglinie die Kosten für anfallende Entschädigungen aus der EU-VO 261/2004 bereits abfedern. Das würde zu schnelleren Auszahlungen und zur Beendigung der Hinhaltetaktik gegenüber den Verbrauchern führen.", meint Mag. Andreas Sernetz, CEO von FairPlane.

"Bereits nach dem Streik im Winter 2017 haben wir, wie viele andere Fluggastrechteportale auch, Klage gegen Ryanair eingebracht. Nach der jüngsten EuGH Rechtsprechung zum Thema Streik freue ich mich schon auf die Verhandlungstermine, die unser Luftrechtsexperte und Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid persönlich wahrnehmen wird. Verbraucher sollten der Ansage von Ryanair: "Es gibt bei Streik keine Entschädigung", keinen Glauben schenken und die Fälle bei [FairPlane] (http://fairplane.de/) einreichen."

Auch bei der Ausgestaltung seiner AGB´s versucht Ryanair immer wieder die Rechte der Verbraucher zu beschneiden. Das Landgericht Frankfurt-Fürth hat vor kurzem die Unwirksamkeit von Ryanair AGB Klauseln bestätigt. Die verwendete Klausel hat eine Abtretung der Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung an Dritte, hier lag der Focus auf Fluggastrechtportalen, untersagt. Lediglich an natürliche Personen, die Mitreisende waren, sollte der Anspruch auf Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 in der abgeänderten Klausel wirksam abgetreten werden können. Nach drei Urteilen des Amtsgerichts in ähnlichen Fällen hat Ryanair die Berufung gegen diese Urteile nun zurückgenommen.

FairPlane ([https://www.fairplane.de] (https://www.fairplane.de/)) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und bietet als einziger Anbieter mehrere Services für die Durchsetzung von Fluggastrechten an: FairPlane hilft Verbrauchern bei Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen, Ticketstornierungen und bei Problemen mit dem Gepäck. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht. FairPlane ist ein Rechtsdienstleister und setzt die Ansprüche der Verbraucher mit auf Reiserecht spezialisierten Vertragsanwälten durch. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane für die Flugentschädigung nach EU-VO 261/2004 zwei Services an: "FairPlane Express": Hier erhält der Betroffene eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. Bei "FairPlane Standard" wird die Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt. Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahr 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält auch Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien. Seit Juni 2015 ist auch Prof. Dr. Ronald Schmid als Unternehmenssprecher mit an Bord, er ist einer der profiliertesten Juristen im Bereich Luftverkehrsrecht und führender Gestalter der Fluggastrechte.

Rückfragehinweis:
   Alexandra Hawlicek
   Marketing und Kommunikation
    hawlicek@fairplane.de
   Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
   Mobil.: +43 69910779592

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/30762/aom

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