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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW Kraftwerksgesellschaft informiert UVM über das Ergebnis eingehender Untersuchungen zur Sicherheit im Kernkraftwerk Philippsburg

Karlsruhe (ots)

Im Zuge regelmäßiger Kontrollen und
Überprüfungen, die dem Erhalt des hohen Sicherheitsstandards in ihren
Kernkraftanlagen dienen, gleicht die EnBW Kraftwerke AG auch
systematisch Genehmigungsunterlagen, hieraus resultierende
schriftliche Anweisungen und den Ist-Zustand in den Anlagen ab. Im
Rahmen einer solchen Prüfung wurden jetzt im Block 2 des
Kernkraftwerks Philippsburg Untersuchungen bezüglich der möglichen
Rückhaltung von Kühlmittel bei einem Kühlmittelverluststörfall im
Primärkreis vorgenommen. Diese Untersuchungen bauen auf den
Erkenntnissen auf, welche aus den  Ereignissen des Jahres 2001
(Unterborierung) resultieren.
Für diese Untersuchungen wurde konservativ angenommen, dass von
den insgesamt vier Flutbehälterpaaren nur zwei zur Verfügung stehen.
Im Fall eines Lecks sammelt sich das auslaufende Kühlmittel
langfristig im so genannten Sumpf der Anlage und wird von dort
mittels Pumpen in den Kühlkreislauf zurück gefördert. Die
Beherrschung dieser Kühlmittelverluststörfälle wird durch konservativ
geführte Nachweise bei gleichzeitiger Unterstellung ungünstiger
Rahmenbedingungen belegt.
Lediglich für eine spezielle und sehr unwahrscheinliche Leckage
direkt am Reaktordruckbehälter (RDB) müssen die Nachweise unter
konservativen Rahmenbedingungen jetzt unter Berücksichtigung
aktueller Erkenntnisse überprüft werden. Ursache hierfür ist, dass in
diesem speziellen Fall Kühlmittel in den Raum zwischen
Reaktordruckbehälter und das ihn umgebende biologische Schutzschild
gelangen kann und damit im Sumpf nicht zur Verfügung steht.
Entsprechend wird überprüft, ob dieser Umstand Auswirkungen auf die
Förderleistung der Sumpfpumpen hat.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass auch für den Fall
einer solchen Leckage in der Praxis ausreichend Kühlmittel für die
Kühlung zur Verfügung stand und steht, da bei der oben beschriebenen
konservativen Berechnung lediglich das Volumen von zwei statt der
vier Flutbehältern berücksichtigt wurde. Der Inhalt eines
Flutbehälters übersteigt bei weitem das Volumen, das in den Raum
zwischen RDB und RDB-Tragschild passt.
Die EnBW Kraftwerke AG hat das Umwelt- und Verkehrsministerium als
zuständige Aufsichtsbehörde über dieses vorläufige
Untersuchungsergebnis informiert, zumal auch nicht ausgeschlossen
werden kann, dass andere baugleiche Anlagen in Deutschland ebenfalls
hiervon betroffen sein könnten. Betriebsintern wurde durch
entsprechende schriftliche Anweisungen sichergestellt, dass immer
ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Zur endgültigen Klärung
der offenen Fragen wurden von der EnBW Kraftwerke AG externe
Berechnungen und Versuche beim Anlagenhersteller veranlasst.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-14320
Fax: + 49 7 21/63-12672
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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