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BdSt-Steuertipps speziell für Senioren

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Rund 9 Millionen Menschen im Rentenalter reichen inzwischen jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen erklärt ihnen, welche Ausgaben sie im Alter steuerlich nutzen können, um so ihre Steuerlast zu mindern.

Steuererklärung rechtzeitig abgeben und Steuerlast senken

BdSt-Broschüre "Steuererklärung für Senioren 2025" hilft, Sparpotenzial zu heben

Jedes Jahr müssen mehr Rentner und Renterinnen eine Steuererklärung abgeben. Häufig verschenken sie dabei Geld, weil sie ihre Möglichkeiten nicht kennen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zeigt, wie die Ruheständler mit der Steuererklärung 2025 ihre Steuerlast senken können und bietet dafür eine verständliche Broschüre speziell für ältere Menschen an: "Steuererklärung für Senioren 2025".

Diese Ausgaben sollten Seniorinnen und Senioren prüfen

"Gerade im Ruhestand können gezielte Angaben in der Steuererklärung zu spürbaren Entlastungen führen", weiß BdSt-Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern. Dazu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Wer diese Ausgaben systematisch sammelt und korrekt in der Steuererklärung einträgt, kann viele hundert Euro pro Jahr sparen.

Abgabefrist: 31. Juli 2026

Wichtig für alle Betroffenen: Das reguläre Fristende für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026. Wer seine Erklärung rechtzeitig einreicht, vermeidet einen möglichen Verspätungszuschlag und sichert sich alle Ansprüche auf Steuerentlastung.

Broschüre kostenfrei bestellen

Zur Unterstützung hält der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen die Broschüre „Steuererklärung für Senioren 2025“ bereit. Der Ratgeber erklärt verständlich und praxisnah, welche Renten und weiteren Einnahmen steuerpflichtig sind, welche Freibeträge gelten und welche typischen Ausgaben Seniorinnen und Senioren steuerlich absetzen können. Schritt-für-Schritt-Hinweise erleichtern insbesondere den Menschen den Einstieg, die zum ersten Mal eine Steuererklärung im Ruhestand abgeben.

Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden unter www.steuerzahler.de/nrw/steuererklaerung oder per E-Mail: info@steuerzahler-nrw.de

Düsseldorf, den 1. Juni 2026

Hinweis für die Redaktionen:

BdSt-Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern bietet ein Webinar zu dem Thema an. Wenn Sie Interesse haben an einem exklusiven Webinar für Ihre Leserinnen und Leser, wenden Sie sich bitte an die BdSt-Pressestelle: presse@steuerzahler-nrw.de

Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressestelle
Bärbel Hildebrand
Tel. 0211 99175-26, Fax: -50              
E-Mail:  hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite  www.steuerzahler.de/nrw und  www.facebook.com/steuerzahlernrw
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