Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Der BdSt NRW mahnt bessere Finanzausstattung der Kommunen an
Der Landesverfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerden von acht NRW-Städten gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz abgewiesen. Streitpunkt war die unterschiedliche Behandlung fiktiver Hebesätze zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen. Der BdSt NRW sieht vor allem Handlungsbedarf beim Gesamtvolumen der Mittel: Es braucht eine solide Finanzausstattung und kommunale Konsolidierung, um weitere Hebesatzerhöhungen zu vermeiden.
BdSt NRW mahnt bessere Finanzausstattung der Kommunen an
Der Landesverfassungsgerichtshof in Münster hat am 18. November 2025 die Klagen von acht kreisfreien Städten gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) der Jahre 2022 bis 2024 abgewiesen. Die Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal hatten moniert, dass das Land seit 2022 unterschiedliche fiktive Hebesätze für die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs ansetzt.
Zentraler Kritikpunkt
Ihr zentraler Kritikpunkt: Seit 2022 enthalten die Gesetze eine Differenzierung bei den sogenannten fiktiven Hebesätzen. Für die Berechnungen werden den kreisfreien Städten höhere fiktive Hebesätze zugrunde gelegt als den kreisangehörigen Kommunen. Die klagenden Städte sehen darin einen Verstoß gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot und argumentieren, dass sie höhere Hebesätze nicht freiwillig, sondern aus finanzieller Not beschließen müssten.
Dieser Sichtweise folgte das Verfassungsgericht jedoch nicht. Es stellte fest, dass kein Verstoß vorliege. Das Land habe sich „nach Ausschöpfung der umfassenden verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums […]“ für die Differenzierung entschieden. Zudem sei die Ursache höherer Hebesätze für die Frage der interkommunalen Gleichbehandlung unerheblich.
Der BdSt NRW fordert
Für den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen steht fest: Unabhängig von der Frage der Differenzierung muss die generelle Finanzausstattung der Kommunen deutlich verbessert werden. Mit gleichzeitig dauerhaften kommunalen Konsolidierungsanstrengungen lassen sich weitere Hebesatzerhöhungen vermeiden. Nordrhein-Westfalen ist weiterhin eines der Bundesländer mit den höchsten Steuer- und Gebührenbelastungen.
Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und
Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw.
Kontakt: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Katrin Ernst Tel. 0211 99175-21, Fax: -50 E-Mail: ernst@steuerzahler-nrw.de
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