Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
BdSt NRW vergleicht Abfall- und Abwassergebühren 2025
6 Dokumente
- 5_Spitzenreiter Abwa~nvergleich 2025.pdf
PDF - 85 kB - 1_Definition Musterhaushalt.pdf
PDF - 77 kB - 4_Kreisvergleich_Abf~nvergleich 2025.pdf
PDF - 101 kB - Statement_Gebührenvergleich_2025.pdf
PDF - 211 kB - 2_Spitzenreiter Abfa~nvergleich 2025.pdf
PDF - 97 kB - 7_Kreisvergleich Abw~nvergleich 2025.pdf
PDF - 96 kB
Die Entsorgung von Abfall und Abwasser – zwei Pflichtaufgaben, unterschiedliche Preiswelten. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Gebühren für private Haushalte in NRW für das Jahr 2025 unter die Lupe genommen. Ergebnis: Je nach Wohnort unterscheiden sich die Belastungen um mehrere Hundert Euro.
Zweithöchster Anstieg der Abwassergebühren seit 30 Jahren
Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens verglichen. Grundlage ist ein Musterhaushalt mit vier Personen, 200 m³ Schmutzwasser und 130 m² versiegelter Fläche. Das Ergebnis zeigt: Die durchschnittliche Belastung liegt inzwischen bei knapp 842 Euro .
Auffällig ist die enorme Spannweite zwischen den Kreisen:
- Am teuersten ist es im Kreis Viersen mit durchschnittlich 1.071 Euro pro Haushalt.
- Am günstigsten ist es im Kreis Borken mit durchschnittlichen 629 Euro – eine Differenz von rund 442 Euro pro Jahr.
Besonders hohe Gebühren von mehr als 1.000 Euro durchschnittlich finden sich auch im Kreis Unna, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis. Der BdSt sieht darin auch eine Folge struktureller Fehlanreize bei der Gebührenkalkulation – etwa durch Abschreibungen auf den teureren Wiederbeschaffungszeitwert.
„Immer mehr Kommunen schöpfen ihre Spielräume bei der Kalkulation maximal aus – und das geht auf Kosten der Bürger“, kritisiert BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer.
Abfallgebühren: Hohe Standards bedeuten hohe Gebühren
Auch die Abfallgebühren sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, mit 2,5% jedoch weniger stark als die Abwassergebühren. Große Unterschiede zwischen den Kreisen finden sich auch hier. Im Fokus stand wieder der Musterhaushalt mit einer 120-Liter-Restmüll- und einer 120-Liter-Biotonne bei 14-täglicher Leerung.
Die Kreisdurchschnittswerte reichen von:
- günstigen knapp 194 Euro im Kreis Höxter
- bis zu rund 434 Euro im Ennepe-Ruhr-Kreis
Der BdSt NRW sieht die Ursachen u. a. in hohen kommunalen Standards wie der wöchentlichen Müllabfuhr, einer zu großen Zahl von Recyclinghöfen - Münster hält 11 vor, das größere Düsseldorf dagegen nur 3 - oder gesetzlichen Vorgaben wie der Bioabfallverordnung.
BdSt NRW fordert gesetzliche Korrekturen und mehr Augenmaß
Der Bund der Steuerzahler NRW fordert:
- Abschreibungen beim Abwasser nur von den Anschaffungswerten – nicht von den Wiederbeschaffungszeitwerten.
- Ein Verbot der Doppelbelastung durch Abschreibung beitragsfinanzierter Abwasseranlagen.
- Die Rückführung von Mehrerträgen, die durch die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert statt nach Anschaffungswert erzielt wurden, ausschließlich in den Gebührenhaushalt.
- Eine kritische Überprüfung teurer kommunaler Standards bei der Müllentsorgung.
„Abwasser- und Abfallgebühren dürfen nicht zu einer verdeckten Haushaltsfinanzierung werden. Wir brauchen fair kalkulierte Gebühren, die sich am tatsächlichen Aufwand orientieren – nicht am Kassenstand der Kommune“, so Steinheuer.
Düsseldorf, den 4. August 2025
Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW): Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw.
Kontakt: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Bärbel Hildebrand Tel. 0211 99175-26, Fax: -50 E-Mail: hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite www.steuerzahler.de/nrw und www.facebook.com/steuerzahlernrw