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BdSt NRW appelliert: Auf kostenträchtige öffentliche Trinkwasserspender weitgehend verzichten

BdSt NRW appelliert: Auf kostenträchtige öffentliche Trinkwasserspender weitgehend verzichten
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Die Landesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen, die Kosten für öffentliche Trinkwasserbrunnen auf die Wasserentgelte umzulegen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen lehnt dieses Vorhaben ab und sieht öffentliche Trinkwasserspender generell kritisch.

Geplante Änderung des Landeswassergesetzes

Trinkwasserentgelte dürfen nicht als nächste finanzielle Belastung in die Höhe getrieben werden,“ betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Dies könnte allerdings geschehen, wenn das von der Landesregierung geplante Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes (Drucksache 18/4066) in Kraft treten sollte. Dieses sieht bisher vor, die Kosten für öffentliche Trinkwasserbrunnen zukünftig auf die Wasserentgelte umlegen zu können.

Trinkwasserbrunnen aus Kommunalhaushalt finanziert

Bisher müssen die Kommunen die Kosten für Trinkwasserbrunnen aus dem kommunalen Haushalt finanzieren. Aus Sicht des BdSt NRW sollte an dieser Regelung festgehalten werden. Wasserentgelte werden in Nordrhein-Westfalen als Trinkwassergebühren und als Trinkwasserpreise festgesetzt.

Damit aber solche speziellen Entgelte erhoben werden können, muss eigentlich unterstellt werden können, dass das Vorhalten von Trinkwasserbrunnen nur einer klar bestimmbaren, abgrenzbaren Personengruppe wirtschaftliche Vorteile verschafft. Dies ist aber bei Trinkwasserbrunnen nicht der Fall, da sich jeder an diesen bedienen kann. Deshalb sollten die Aufwendungen für Trinkwasserbrunnen aus dem allgemeinen Haushalt bestritten werden und nicht über höhere Wasserentgelte aus dem Gebührenhaushalt.

Pauschales Gratisangebot

Die kostenträchtigen Trinkwasserbrunnen sind aus Steuerzahlersicht grundsätzlich kritisch zu betrachten. In Nordrhein-Westfalen ist Trinkwasser flächendeckend und günstig verfügbar. Öffentliche Brunnen müssen deshalb nicht kostenlos vom Staat zur Verfügung gestellt werden. „Unseren Bürgerinnen und Bürgern darf zugetraut werden, dass sie sich eigenverantwortlich mit Wasser versorgen können“, stellt Steinheuer klar.

Zudem geht mit einem pauschalen Gratisangebot häufig auch ein höherer Wasserverbrauch einher – das ist weder ökologisch sinnvoll noch haushaltspolitisch geboten. Zusätzlich sind strenge Hygiene- und Kontrollvorschriften zu beachten, die ein flächendeckendes Trinkwasserbrunnenangebot insgesamt nahezu unbezahlbar machen. Deshalb sollte auf die Installation solcher öffentlichen Trinkwasserbrunnen weitgehend verzichtet werden.

Düsseldorf, den 17.07.2025

  
    Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
  
  
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
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Pressestelle
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Tel. 0211 99175-21, Fax: -50              
E-Mail:  ernst@steuerzahler-nrw.de
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