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Lebensmittelverband Deutschland e. V.

BLL begrüßt Vorschläge der Kommission zur Schaffung eines europäischen Basisrechts für Lebensmittel

Bonn (ots)

Die EU Kommission hat am 8.11.2000 den Entwurf einer
Basisregelung für Lebensmittel in Europa vorgelegt. Der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., Bonn, (BLL) begrüßt
stellvertretend für seine Mitglieder aus allen Bereichen der
Lebensmittelwirtschaft (Landwirtschaft, Handwerk, Industrie und
Handel) den Vorschlag, mit dem ein wesentlicher Teil der im Weißbuch
zur Lebensmittelsicherheit vom Januar diesen Jahres angekündigten
Maßnahmen verwirklicht werden soll.
Die seit vielen Jahren auch vom BLL geforderte Basisregelung zum
europäischen Lebensmittelrecht sieht die Einrichtung einer
europäischen Lebensmittelbehörde sowie die Festlegung allgemeiner
Prinzipien des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts vor und umfasst
Vorschriften zum Schnellwarnsystem, zum Krisenmanagement sowie zu
Dringlichkeitsmaßnahmen und Entscheidungsverfahren auf
Gemeinschaftsebene. Festgelegt werden soll auch das Prinzip der
Rückverfolgbarkeit (traceability), das in "Dringlichkeitsfällen" die
umgehende Identifizierung der Problemursache garantieren soll, sowie
die Aufnahme des Vorsorgeprinzips (precautionary principle).
"Die Basisregelung zum gemeinschaftlichen Lebensmittelrecht und
die Einrichtung der Europäischen Lebensmittelbehörde sind von
essentieller Bedeutung für die weitere Fortentwicklung des
gemeinschaftlichen Lebensmitterechts auf wissenschaftlicher
Grundlage. Die bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen wird
helfen, verlorenes Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen. Gefordert
werden muss jedoch ausreichend Zeit zur Prüfung und Beratung der
Vorschläge, die im Detail der Nachbesserung bedürfen: Die Erfahrung
zeigt, dass Schnellschüsse nicht für Qualität bürgen, sondern ganz im
Gegenteil in aller Regel unmittelbarer nachgebessert werden müssen;
dies sollte unbedingt verhindert werden." so Prof. Dr. Matthias
Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL.
Die Einrichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde ist
zentraler Bestandteil des Verordnungsvorschlages. Diese soll
ausschließlich Aufgaben des sog. Risk Assessment nicht aber des sog.
Risk Management übernehmen. Wissenschaftliche Institutionen der
Mitgliedstaaten und Wissenschaftliche Ausschüsse der Kommission
sollen eingebunden sein, um eine einheitliche Meinungsbildung zu
garantieren. Dieses Konzept wird insgesamt positiv bewertet.
Auch die überfällige Festlegung EU-einheitlicher Definitionen,
z.B. für "Lebensmittel", wird grundsätzlich begrüßt. Dies ist eine
unverzichtbare Voraussetzung gemeinschaftsweit einheitlicher
Beurteilung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die
Ausgestaltung der Definitionen den notwendigen Anforderungen durch
rechtliche Zweifelsfälle auch gerecht wird.
Der Verordnungsvorschlag bedarf eingehender Prüfung und Beratung:
Gerade im Hinblick auf seine Bedeutung für die grundlegenden Fragen
des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts ist es unverzichtbar, dass
Korrekturen ohne Zeitdruck diskutiert werden. Hier ist die
Lebensmittelwirtschaft bereit, sich aktiv einzubringen.
Britta von der Gönna
Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
German Federation for Food Law and Food Science
Godesberger Allee 142-148
D-53175 Bonn
Tel.: 0049-(0)228-81 993- 0 (Durchwahl -27)
Fax: 0049-(0)228-81 993- 77
e-mail:  vgoenna@bll-online.de
e-mail:  bll@bll-online.de
Internet: http://www.bll-online.de

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