Deutschlandradio-Hörfunkrat entsendet Jeanette Hofmann als Sachverständige in neuen Medienrat
Deutschlandradio-Hörfunkrat entsendet Jeanette Hofmann als Sachverständige in neuen Medienrat
Aufsichtsgremium genehmigt Jahres- und Konzernabschluss 2024 und verabschiedet Wirtschaftsplan für 2026
Presseinformation, 8. Dezember 2025
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat entsendet Prof. Dr. Jeanette Hofmann für die kommenden fünf Jahre in den neu zu schaffenden Medienrat. Das Aufsichtsgremium sprach sich am 4. Dezember 2025 einstimmig für die Politikwissenschaftlerin und Professorin für Internetpolitik an der FU Berlin aus. Hofmann ist Forschungs- und Gründungsdirektorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG). Katrin Hatzinger, Vorsitzende des Hörfunkrats, begrüßte die Wahl: „Frau Hofmann ist nicht nur medienpolitisch versiert, sondern besitzt auch herausragende Expertise zur immer wichtigeren Beziehung von Digitalisierung und Demokratie.“
Der sechsköpfige Medienrat ist Teil des Reformstaatsvertrags und wird seinen Sitz in Weimar haben. Er besteht aus sechs externen und unabhängigen Sachverständigen, die die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags der öffentlich-rechtlichen Medienanbieter bewerten sollen.
Jahres- und Konzernabschluss 2024 und Wirtschaftsplan 2026
In seiner letzten Sitzung im laufenden Jahr genehmigte der Hörfunkrat einstimmig den Jahres- und Konzernabschluss 2024. Demnach weist Deutschlandradio für das Jahr 2024 in der Ertrags- und Aufwandsrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,9 Mio. Euro aus. Insgesamt ergab sich unter Berücksichtigung des Überschusses aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ein Haushaltsüberschuss von 1,9 Mio. Euro. Nach der Genehmigung des Abschlussberichts wurde Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue für das zurückliegende Geschäftsjahr einstimmig entlastet.
Zugleich genehmigte das Aufsichtsgremium den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026. Den insgesamt geplanten Erträgen und Einnahmen in Höhe von 294,0 Mio. Euro stehen Aufwendungen und Ausgaben in Höhe von 327,1 Mio. Euro gegenüber. Diese Unterdeckung wird planmäßig aus vorhanden Rücklagen finanziert. Der Wirtschaftsplan 2026 orientiert sich an dem im 24. KEF-Bericht anerkannten Finanzbedarf.
Angebotskontrolle
Ausführlich befasste sich der Hörfunkrat mit dem Zwischenbericht des Instituts für Journalismus der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Angebotskontrolle der Deutschlandfunk-Programme. Lehrkräfte und Studierende erläuterten dem Gremium, wie die Untersuchung der inhaltlichen und formalen Qualität der diskursiven Formate zur Bundestagswahl 2025 operationalisiert wird. Der Hörfunkrat hatte die Untersuchung gemäß eines durch das Gremium neuentwickelten Qualitätssicherungsleitfadens beauftragt. Die Ergebnisse sollen im kommenden Frühjahr vorliegen.
Intendantenwahl
Das Verfahren zur Wahl einer Intendantin oder eines Intendanten wird künftig in einer gemeinsamen Satzung des Deutschlandradio-Verwaltungsrats und des Deutschlandradio-Hörfunkrats geregelt. In den letzten Wochen wurde nach den Vorgaben des Reformstaatsvertrags eine entsprechende Satzung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat ausgearbeitet. Nach der Beschlussfassung im Verwaltungsrat stimmte nun auch der Hörfunkrat der neuen Satzung zu. Sie enthält unter anderem detaillierte Festlegungen zu den inhaltlichen Anforderungen an das Amt.
Rundfunkdatenschutzbeauftragter
Der Hörfunkrat sprach sich darüber hinaus dafür aus, dass Stephan Schwarze auch künftig als Rundfunkdatenschutzbeauftragter für Deutschlandradio tätig ist. Schwarze übt das Amt bereits gegenwärtig für Deutschlandradio, ZDF und mehrere ARD-Anstalten aus. Da der neue Reformstaatsvertrag einen Datenschutzbeauftragten für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – mit Ausnahme der Deutschen Welle – vorsieht, ist jedoch eine Neuernennung notwendig. Die neue Amtszeit von acht Jahren soll am 1. Januar 2026 beginnen.
Bericht des Intendanten
In seinem Tätigkeitsbericht informierte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue unter anderem über die laufende Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der sogenannten Rundfunkmitteilung. Wie der Hörfunkrat beteilige sich auch Deutschlandradio aktiv an dem Prozess zur Bewertung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa. Raue äußerte sich darüber hinaus auch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Auch wenn die Anforderungen für ein Entfallen der Beitragspflicht hoch seien, könnte das Urteil, dessen Begründung seit einigen Tagen vorliegt, erhebliche Folgen haben.
Hörerfeedback
Seit dem Jahr 2015 informiert sich der Hörfunkrat anhand einer umfangreichen Übersicht über die Themen von Lob, Beschwerden und Kritik. Neben dem Hörerservice kommt dabei auch den sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle zu. Von Januar bis Oktober 2025 verzeichnete der Hörerservice rund 64.000 Kontakte, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Häufig angesprochene Themen waren der Nahost-Konflikt, die Berichterstattung über die USA und Donald Trump sowie über den Krieg in der Ukraine. Der vollständige Bericht wird auf der Website des Hörfunkrats veröffentlicht. Der Bericht sei ein „wichtiger Seismograf für die innerdeutsche Debattenlage“, für die Arbeit der Programme und die Bewertung durch den Hörfunkrat, erklärte Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger. Allerdings wünschte sich das Gremium noch weitergehende quantitative Analysen zu den Hörerreaktionen.
Programmausschuss
Aus dem Programmausschuss berichtete Prof. Dr. Franz Riemer über die zurückliegenden Ausschusstermine. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt derzeit auf der Begleitung des Reformprozesses im Deutschlandfunk. Ausführlich befasste sich der Ausschuss mit der journalistischen Arbeit in polarisierten Zeiten: Wie wir als Gesellschaft miteinander im Gespräch bleiben können, erörterte das Gremium unter anderem im Austausch mit Korbinian Frenzel, Redaktionsleiter und Moderator "Studio 9" bei Deutschlandfunk Kultur. Der Programmausschuss prüfte darüber hinaus sechs aktuelle Programmbeschwerden zu verschiedenen Themen. Bei den kritisierten Beiträgen konnte der Ausschuss keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen.
Über den Deutschlandradio-Hörfunkrat:
Der Hörfunkrat hat aktuell 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste Sitzung des Hörfunkrats findet am 4. März 2026 in Berlin statt.
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