Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Kostenerstattung ist Patientenrecht
Berlin (ots)
"Die Wahl der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips ist seit dem 1. Januar 2004 ein verbrieftes Recht des Patienten. Zum ersten Mal können jetzt alle gesetzlich Versicherten innovative zahnmedizinische Behandlungen unbeschränkt wählen, ohne dabei ihren Kassenanteil zu verlieren. Und es gibt ein komplett transparentes Abrechnungsverfahren", erklärte der amtierende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz, anlässlich der aktuellen Diskussion um die Nutzung der Kostenerstattung bei zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistungen.
Von Seiten einiger Krankenkassen werde die Kostenerstattung derzeit offensichtlich unterlaufen, obwohl sie an sich, so Fedderwitz weiter, "ein förderungswürdiges Prinzip" sei. Problematisch sei allerdings, dass der Gesetzgeber eine Reihe bürokratischer Hürden eingebaut habe, die es genau zu beachten gelte. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
- Die Entscheidung über die Wahl der Kosterstattung liegt allein
beim Patienten.
- Die Krankenkassen müssen Ihre Versicherten vor der Wahl beraten.
- Die Kostenerstattung kann nur für die gesamte ambulante
ärztliche Versorgung gewählt werden.
- Zahnärzte ohne Kassenzulassung darf der Patient nur mit
Zustimmung der Krankenkasse aufsuchen.
- Der Patient hat Anspruch auf Erstattung der Kosten, die die
Krankenkasse bei Sachleistung übernehmen würde. Allerdings kann
die Kasse einen bestimmten Betrag für Verwaltung und fehlende
Wirtschaftlichkeitsprüfung abziehen.
- Die Entscheidung zugunsten der Kostenerstattung gilt für
mindestens ein Jahr.Für Rückfragen: Dr. Reiner Kern Tel.: 030 - 28 01 79 - 27 Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kasssenzahnärztliche Bundesvereinigung 50931 Köln Universitätsstr. 73 Internet: www.kzbv.de
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), übermittelt durch news aktuell