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Qualifizierungschancengesetz: Fragen und Antworten

Qualifizierungschancengesetz: Fragen und Antworten
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Die Digitalisierung verändert die Anforderungen an Arbeitnehmer. Etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze werden laut Schätzungen bis zum Jahr 2025 aufgrund von Automatisierung und technischem Fortschritt wegfallen. Um Beschäftigte für den digitalen Wandel fit zu machen, setzt das Qualifizierungschancengesetz auf geförderte Weiterbildung. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier im Überblick.

Künstliche Intelligenz, Automatisierung, Algorithmen: Die Arbeitswelt unterliegt einem Wandel. In 15 bis 20 Jahren könnte jeder fünfte Job von einem Roboter oder durch Software erledigt werden. Dies besagt eine Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zusätzlich müssen sich Beschäftigte darauf vorbereiten, dass sich ihre Aufgaben erheblich verändern.

Diesem Wandel trägt die Bundesregierung mit dem Qualifizierungschancengesetz Rechnung, das in einem größeren Maß als bisher Weiterbildung fördert. Wir als Experte für Online-Weiterbildung haben die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu zusammengetragen.

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PRESSEMITTEILUNG

Die Arbeitnehmer von heute sollen die Arbeit von morgen erledigen können: Dafür steht das Qualifizierungschancengesetz, mit dem Beschäftigte größere Möglichkeiten haben, eine Weiterbildung gefördert zu bekommen. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz erweitert seit dem 1. Januar 2019 den Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Damit reagiert die Politik auf die Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung auf dem Arbeitsmarkt.

Jeder, der sich für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten interessiert, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Was ist das Ziel des Qualifizierungschancengesetzes?

Das Qualifizierungschancengesetz zielt darauf ab, die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern, die in besonderer Weise vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen in Zukunft neben Arbeitslosen, geringqualifizierten und älteren Beschäftigten alle Arbeitnehmer unterstützt werden, den digitalen Wandel zu meistern - unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße.

Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Die Förderinitiative soll insbesondere jenen zugutekommen, die sich der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitswelt stellen wollen. Auch für sogenannte Engpassberufe, in denen ein Fachkräftemangel besteht oder erwartet wird, etwa im IT-Bereich, gilt das Gesetz.

Die Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeber finanzieren eine Weiterbildung. In welchem Verhältnis, hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens ab. Neu ist, dass die Arbeitsagentur die Weiterbildungskosten für Beschäftigte in Betrieben zwischen 10 und 249 Mitarbeitern zu 100 Prozent übernimmt, wenn diese schwerbehindert oder älter als 45 Jahre sind.

Was bringt das Qualifizierungschancengesetz noch mit sich?

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt. Ab 2022 steigt er auf 2,6 Prozent. Dies entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer um rund sechs Milliarden Euro pro Jahr.

Ab dem 1. Januar 2020 wird der Zugang zum Arbeitslosengeld I verbessert: Um einen Anspruch darauf zu haben, muss man innerhalb der vergangenen zweieinhalb Jahre (und nicht mehr zwei, wie bisher) mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Wie sind die Kriterien für eine Förderung der Weiterbildung?

1. Die Weiterbildung soll den Mitarbeiter auf künftige Aufgaben vorbereiten, nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogen sein.

2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.

3. Die Weiterbildung muss extern erfolgen - oder aber im Unternehmen von einem externen Dienstleister.

4. Weiterbildungen, die den Mitarbeiter fit für den Wandel auf dem Arbeitsmarkt machen, werden bevorzugt betrachtet.

Wer finanziert die Weiterbildungen?

Die Bundesagentur für Arbeit trägt, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt werden, einen Teil der Weiterbildungskosten. Die Beteiligung richtet sich nach der Betriebsgröße:

- Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur die Weiterbildungskosten zu 100 Prozent, bei 10 bis 249 Mitarbeitern bis maximal 50 Prozent. Größere Firmen werden mit bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten unterstützt.

- Weiterbildungen von Arbeitnehmern, die älter als 45 Jahre oder schwerbehindert sind und in einem Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern tätig sind, können mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Arbeitnehmer müssen eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen als auch bei Ihrem Arbeitgeber. Die Arbeitsagentur kann über die Weiterbildung beraten und entscheidet, ob diese gefördert wird.

Katharina Pavlustyk
karriere tutor GmbH - Text/PR
 
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Die 2015 gegründete karriere tutor GmbH mit Sitz in Königstein im Taunus ist
Experte für Online-Weiterbildungen. Ziel des Start-ups ist es, Menschen
glücklicher und erfolgreicher in ihrem Job zu machen. Das Angebot des
Unternehmens beschränkt sich deshalb nicht nur auf Weiterbildungen, sondern ist
ganzheitlich angelegt. So bietet karriere tutor® Teilnehmern Unterstützung bei
der Suche nach ihrem Traumjob an oder bereitet sie mit kostenlosen
Bewerbercoachings auf die optimale Präsentation beim Wunscharbeitgeber vor. Rund
100 angestellte Mitarbeiter sind im Einsatz, um dieses Ziel zu erreichen. Eine
der tragenden Säulen des Unternehmens ist die Entwicklung innovativer
Weiterbildungsmodelle und die fortlaufende Gestaltung zukunftsfähiger Formen des
beruflichen Lernens.
Weiteres Material zum Download

Dokument:  190325_PM_FAQ_zum_Qualifizierungschancengesetz.docx