Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Steckersolar – Sonne rein, Mythen raus
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Steckersolar – Sonne rein, Mythen raus
Verbraucherzentrale NRW klärt über Irrtümer rund um Balkonkraftwerke auf
Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deutschlandweit sind aktuell rund 1,15 Millionen gemeldete Geräte in Betrieb. „Steckersolargeräte ermöglichen es, Sonnenstrom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen, reduzieren den Strombezug aus dem Netz und tragen damit zur Kostenersparnis bei“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW. „Sie sind besonders für Mieter:innen und Eigentümer:innen interessant, die unkompliziert selbst Strom erzeugen möchten.“ Wer sich informiert und gut plant, kann seine Stromkosten sp ü rbar senken. Doch einige verbreitete Meinungen und Tipps rund um den Einsatz von Steckersolargeräten entpuppen sich häufig als Irrtum oder sind mittlerweile veraltet. Die Verbraucherzentrale NRW deckt dazu fünf Irrtümer auf.
Irrtum1: Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer:innen
Stimmt nicht! Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist jedoch längst überholt. Steckersolargeräte sind gerade für Mieter:innen attraktiv, weil keine großen baulichen Veränderungen nötig sind. Die Module lassen sich an Balkonen oder auf Terrassen betreiben und benötigen wenig Platz. Häufig wird angenommen, dass Vermieter:innen grundsätzlich die Installation verbieten können, doch das stimmt so nicht mehr. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 dürfen Vermieter:innen Steckersolargeräte nicht mehr so einfach ablehnen. Eine Ablehnung beispielsweise nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig. Für Mieter:innen bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung. Zudem kann das Modul beim Umzug einfach demontiert und mitgenommen werden.
Irrtum 2: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist kompliziert
Nein! Früher war die Anmeldung tatsächlich aufwendiger. Seit 2024 wurde das Verfahren jedoch stark vereinfacht. Meist ist es nur noch ein kurzes Online-Formular beim Netzbetreiber. Für Nutzer:innen entsteht dadurch kaum Aufwand. Das Steckersolargerät kann so in wenigen Minuten angemeldet werden. Oft wird die Anmeldepflicht noch mit Zulassungen oder Genehmigungen verwechselt. Doch ein Steckersolargerät darf grundsätzlich installiert werden. Die Anmeldung ist lediglich eine erforderliche „Info“ an den Netzbetreiber, keine Erlaubnis.
Irrtum 3: Für ein Balkonkraftwerk braucht man ein Spezialkabel
Trifft nicht zu! Eine gängige Meinung ist, dass ein Steckersolargerät nur mit einem sogenannten Wieland-Einspeisestecker betrieben werden darf. Das war früher häufig eine Empfehlung, ist heute aber nicht mehr zwingend erforderlich. Inzwischen erlauben die neue technische Produktnorm und viele Netzbetreiber auch den Betrieb über einen handelsüblichen Schuko-Stecker. Die Schuko-Lösung ist für Verbraucher:innen oft einfacher und kostengünstiger Entscheidend ist, dass das Gerät sicher angeschlossen wird. Der Wechselrichter muss dazu die in der Norm genannten Sicherheitsstandards erfüllen. Dennoch gibt es weiterhin Situationen, in denen ein Wieland-Stecker gefordert ist, etwa wenn eine höhere Solarmodul-Leistung angeschlossen werden soll.
Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet
Fast nie! Viele halten nur Betonbrüstungen für stabil genug. Moderne Montagesysteme ermöglichen jedoch sichere Befestigungen an verschiedenen Materialien. Holzbrüstungen können mit Klemmen oder Bügeln ausgestattet werden, die die Struktur nicht beschädigen. Stahlgeländer eignen sich ebenfalls gut für spezielle Halterungen. Die Voraussetzung ist immer eine stabile Grundkonstruktion. Wichtig ist, dass das Modul nicht wackelt oder schwingen kann. Der Markt bietet zahlreiche Befestigungslösungen für unterschiedliche Balkontypen an.
Irrtum 5: Steckersolar lohnt sich nur, wenn man tagsüber Zuhause ist
Nicht korrekt! Dieser Irrtum basiert auf der Annahme, dass man Strom nur spart, wenn man aktiv Geräte nutzt. Tatsächlich haben fast alle Haushalte eine annähernd konstante Grundlast. Dazu gehören Kühlschrank, Gefrierschrank, Router, Smart-Home-Geräte und Standby-Verbraucher. Diese laufen unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner:innen. Ein Balkonkraftwerk senkt genau diese Grundlast ab. Wenn die Sonne scheint, liefert ein Steckersolargerät tagsüber kontinuierlich Strom, der sofort genutzt wird. Zudem können Geräte wie Waschmaschinen oder Ladegeräte bei Bedarf so programmiert werden, dass sie tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner:innen laufen.
Weiterführende Informationen:
- Mehr Infos rund um Steckersolar: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715
- Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen
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