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Wussten Sie schon, dass Weidemilch nicht gleich Weidemilch ist?

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Wussten Sie schon ...

…, dass Weidemilch nicht gleich Weidemilch ist?

„Weidemilch“ ist kein rechtlich geschützter Begriff. Deshalb können sich die Tierhaltungsbedingungen der Anbieter deutlich unterscheiden. Immerhin ist aber nach einer Gerichtsentscheidung von 2017 davon auszugehen, dass die Kühe, die Weidemilch liefern, an mindestens 120 Tagen im Jahr jeweils mindestens sechs Stunden auf die Weide dürfen. Teilweise sind es 150 bis zu mehr als 200 Tage Weidegang pro Jahr. „Unklar für Verbraucher:innen bleibt, wie die Tiere an den übrigen bis zu 245 Tagen gehalten und gefüttert werden“, erklärt Sabine Klein von der Verbraucherzentrale NRW. „Bei der Angabe Weidemilch erwarten Verbraucher:innen hohes Tierwohl, und tatsächlich fördert der Weidegang Gesundheit und Wohlbefinden der Milchkühe. Doch außerhalb der Weidezeit können die Kühe im Stall angebunden sein – das ist nicht tiergerecht.“ Wer Anbindehaltung ausschließen möchte, kann sich an bestimmten Labeln orientieren: „Pro Weideland“, „Für mehr Tierschutz" in der Premiumstufe sowie die Bio-Label garantieren zudem gentechnikfreies Futter und externe Kontrollen. Auch die Haltungsform-Label 3, 4 und 5 auf Weidemilch-Verpackungen schließen Anbindehaltung aus. Achtung: Milch mit Haltungsform 3-Logo kann von Kühen stammen, die immer im Stall stehen. Nur wenn zusätzlich „Weidemilch“ drauf steht, durften die Tiere mindestens 120 Tage pro Jahr auf die Weide.

Weiterführende Informationen:

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Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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