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Persönliches Budget und das Berliner Sondermodell

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört nicht nur, den gesamten Pflegerahmen umfassend autonom zu gestalten, sondern auch dessen Finanzierung in die eigene Hand nehmen zu können. Um an sämtlichen Lebensbereichen - ob bei der Arbeit, Zuhause oder in der Freizeit - teilhaben zu können, haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Assistenzfinanzierung. Damit allen Hilfebedürftigen selbstgewählte Assistenzleistungen zugesichert werden können, gilt bundesweit das trägerübergreifende Persönliche Budget. Eine besondere Leistungsform, die eine Alternative zu üblichen Dienst- und Sachleistungen darstellt. Mit dem Persönlichen Budget eröffnet sich Leistungsnehmern die Möglichkeit, frei über die Organisation der notwendigen Hilfe zu bestimmen. Ziel ist es, das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen zu stärken.

Leistungsberechtigt sind alle Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit. Wichtig ist, dass das Persönliche Budget keine ergänzende Leistung ist, sondern eine alternative Option. Nach der Antragsstellung erfolgt eine Budgetkonferenz, bei der die Höhe der monetären Leistungen für den jeweiligen Einzelbedarf festgemacht wird. Dabei soll das Budget die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Mögliche Träger sind unteranderem: Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Jugendhilfeträger, Integrationsamt und die Bundesagentur für Arbeit.

Zusätzlich wird eine Vereinbarung zwischen Leistungsträger und Leistungsempfänger arrangiert, die über Ziele und Rahmenbedingungen des Persönlichen Budgets bestimmt. Oftmals wird das Budget erstmalig für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt, um es nachträglich für die darauffolgenden Leistungsjahre besser anpassen zu können. Jede Leistung zur Teilhabe ist grundsätzlich auch budgetfähig. So ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, das Persönliche Budget nach eigenem Ermessen einzusetzen. Darunter fällt auch das gesamte Leistungsspektrum der Persönlichen Assistenz im Bereich der Pflege (Zubettgehen, Körperpflege, Essenreichen, Toilettengang), Hilfe im Haushalt (z. B. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen), Mobilitätshilfen (z. B. Begleitung und Unterstützung außer Haus, Freizeitgestaltung), Hilfe bei der Kommunikation (z. B. beim Lesen, Schreiben, Rechnen) sowie die Anwesenheit in unvorhergesehenen, mitunter gefährlichen Situationen, in denen schnelle, sachkundige Hilfe benötigt wird.

Das Persönliche Budget basiert auf dem Arbeitgebermodell, bei dem Leistungsnehmer offiziell in die Rolle des Arbeitgebers treten. Assistenten müssen eigenständig gesucht, ausgewählt und eingestellt werden. Dazu gehört auch die Einhaltung sämtlicher Arbeitsrechte, beispielsweise die pünktliche Bezahlung. Meldet sich die betreuende Pflegekraft krank, muss eigenständig für eine Vertretung gesorgt werden. Ein Verwaltungsaufwand, der mit hoher Verantwortung und nicht zu unterschätzenden Risiken einhergeht.

Das Berliner Sondermodell

Während das Persönliche Budget übergreifend für alle Bundesländer gilt, gibt es in Berlin eine weitere Finanzierungsform für ambulante Pflegeversorgung auf Basis von Leistungskomplexen. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Haushilfe und Hauspflege für Träger der Sozialhilfe, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Bestandteil dieser Vereinbarung ist der Leistungskomplex 32. Pflegeleistungen innerhalb des Leistungskomplexes 32, zu dem die Persönliche Assistenz zählt, können hier über die Pflegekassen und Sozialämter abgegolten werden.

Der LK 32 ist für all diejenigen bestimmt, die einen erhöhten Pflegebedarf von mehr als fünf Stunden täglich aufweisen und eine Pflegedürftigkeit nach SGB XI vorliegt. Statt der Einzelleistungen werden alle Pflegetätigkeiten innerhalb eines - mit dem Kostenträger abgestimmten - Kontingents stündlich abgerechnet.

Anders als beim Persönlichen Budget sind nicht die Assistenznehmer direkter Arbeitgeber, sondern die zuständige Pflegestation. Nachteile gegenüber dem Persönlichen Budget gibt es nicht. Im Gegenteil, das Berliner Modell entlastet die Hilfebedürftigen sogar. Verwaltungsaufgaben und Arbeitgeberrisiken fallen weg, die Selbstbestimmtheit bleibt im Rahmen der Persönlichen Assistenz vollends erhalten. Hilfebedürftige suchen sich ihre Assistenz weiterhin selbst aus, arbeiten sie ein und teilen Aufgaben und Arbeitszeiten eigenständig zu. Die zuständige Pflegestation kümmert sich um die fristgerechte Bezahlung, um Krankenvertretungen und weitere organisatorische Aufgaben. Damit wird Assistenznehmern zusätzliche Zeit eingeräumt, um sich auf das Wesentliche zu fokussieren.

Ein Vergütungssystem, das sich in Berlin seit seiner Einführung 1996 erfolgreich bewährt hat.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie hier: http://www.futura-berlin.de/persoenliche-assistenz/persoenliches-budget.html

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