Redeker vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
Klage gegen Lückenschluss der A1 abgewiesen
Redeker vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
(Bonn, 19.11.2025) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau abgewiesen. Damit kann das erste Teilstück zur Schließung der Lücke auf der A1 realisiert werden. Die wichtige Nord-Süd-Verbindung von der Ostsee bis zur französischen Grenze nahe Saarbrücken kommt damit einen weiteren Schritt voran.
Der Senat stützte seine Entscheidung nicht auf die seit Jahren umstrittene Frage, ob die Planfeststellungsbehörde Ausnahmen von den Verboten der EU-Vogelschutzrichtlinie auch aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ zulassen darf. Stattdessen sah das Gericht den Lückenschluss bereits durch den Ausnahmegrund der öffentlichen Sicherheit gedeckt.
Ausschlaggebend war nach Auffassung des Gerichts insbesondere, dass das Vorhaben im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan als Projekt des „vordringlichen Bedarfs“ eingestuft ist und zugleich gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 auszubauenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. In dieser Verordnung wird die Schließung von Verbindungslücken ausdrücklich als zentrales Ziel hervorgehoben. Zudem diene das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz – wie der Senat betonte – auch der Landesverteidigung. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei daher nicht erforderlich.
Gleichwohl ließ der Senat in der Urteilsverkündung erkennen, dass er grundsätzlich dazu tendiert, auch den Ausnahmegrund des überwiegenden öffentlichen Interesses im Anwendungsbereich der Vogelschutzrichtlinie anzuerkennen.
Die Autobahn GmbH des Bundes wurde von Redeker Sellner Dahs vertreten. Das Verfahren haben Prof. Dr. Alexander Schink, Dr. Dominik Snjka sowie Carolina Weigel geführt.
Redeker Sellner Dahs wurde 1929 gegründet und ist national und international mit über 170 Rechtsanwältinnen und -anwälten an sechs Standorten tätig. Die Zusammenarbeit mit internationalen Anwaltsfirmen ergänzt das umfassende Beratungsangebot in Europa und den USA. Zahlreiche Publikationen und ständige Referententätigkeiten u.a. an Universitäten und berufspolitischen Institutionen sind Markenzeichen aller Anwälte. Die Sozietät fördert Wissenschaft und Forschung mit der „Konrad-Redeker-Stiftung“ und engagiert sich mit Pro-bono-Tätigkeiten.
Christiane Legler Leiterin Kommunikation, Marketing, Recruiting
REDEKER SELLNER DAHS Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mbB Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn Tel.: +49 228 72625 472 Fax: +49 228 72625-99 legler@redeker.de www.redeker.de www.linkedin.com/company/redeker-sellner-dahs
REDEKER SELLNER DAHS Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mbB Sitz Bonn · AG Essen PR 1947 Liste aller Partnerinnen und Par tner