Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
BDP-Pressemitteilung zum Kabinettsentwurf zu Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten bei der elektronischen Patientenakte (ePA)
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Pressemitteilung
BDP begrüßt Planungen der Bundesregierung zur Ergreifung wichtiger Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten bei der elektronischen Patientenakte
Berlin, 12.08.2025: Laut einem Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 06.08.2025 sieht die Bundesregierung die Implementierung weiterer Ausnahmeregelungen bei der Speicherverpflichtung von hochsensiblen Daten bei der elektronischen Patientenakte (ePA) vor.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) begrüßen diese Entwicklungen als richtigen und wichtigen Schritt. So sieht der Gesetzesentwurf u. a. vor, dass für die ePA zukünftig keine Speicher- und Übermittlungspflichten mehr bestehen sollen, „wenn dem erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen“.
Zum Schutz von Patient*innen vor Vollendung des 15. Lebensjahres soll eine weitere Ausnahmeregelung gesetzlich verankert werden, „wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen und eine mögliche Einsichtnahme bestimmter Informationen durch Sorgeberechtigte oder andere Zugriffsberechtigte den wirksamen Schutz der minderjährigen Patient*innen in Frage stellen würde.“ Ab Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche ihre Rechte im Hinblick auf die elektronische Patientenakte dann selbst ausüben.
In zahlreichen Stellungnahmen zur elektronischen Patientenakte hatte der Verband immer wieder auf die eklatante Datenschutzproblematik, besonders auch bei sensiblen Daten aus psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen sowie Entlassbriefen aus psychosomatischen Kliniken, aufmerksam gemacht, in welchen auch Daten über Dritte, wie Eltern, Geschwister oder Ehepartner*innen, aufgenommen und weitergegeben werden können.
Im Rahmen der geplanten neuen Regelungen erhielten Behandelnde die Möglichkeit, auf eine Speicherung entsprechender Daten und Befunde in der ePA zu verzichten. Gleiches würde für die Abwägung etwaiger erheblicher therapeutischer Risiken bei der Datenspeicherung gelten, auch hier könnten Behandelnde bei sichtbaren Risiken auf eine Speicherung von Behandlungsdaten in der ePA verzichten.
Vor allem vor dem Hintergrund der aktuell gegebenen breitflächigen und umfänglichen Einsichtsrechte Behandelnder sowie Versicherter und weiterer Personen ist der geplante Schutz von sensiblen Daten besonders wichtig. Denn bisher gilt bei einem fehlenden Widerspruch zur ePA-Datenspeicherung durch gesetzlich Versicherte, dass alle (auch fachfremde) Behandelnde, deren berufliche Gehilfen sowie Apotheken alle in der ePA gespeicherten Daten einsehen können.
„Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen wären eine gute und sinnvolle Lösung für die aktuell bestehende prekäre Situation im Bereich der Speicherung, Weitergabe und Verwendung von ePA-Daten, besonders auch hochsensibler Daten, und eine Lücke bei der Datenschutzproblematik könnte geschlossen werden“, erläutert BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger. BDP und VPP unterstützen den Kabinettsentwurf daher vollumfänglich und sprechen sich für eine zeitnahe Umsetzung aus.
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