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(Pressemitteilung) EU muss junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt stärker auf lange Sicht fördern

(Pressemitteilung) EU muss junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt stärker auf lange Sicht fördern
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  • 11,6 % der erwerbsfähigen Menschen zwischen 15 bis 29 Jahren in der EU sind arbeitslos
  • Langfristige Ergebnisse der EU-finanzierten Jugendbeschäftigungsmaßnahmen sind unklar
  • Junge, nicht aktiv arbeitssuchende Menschen bleiben für Fördermaßnahmen besonders schwer erreichbar

Pressemitteilung

Luxemburg, 4. Juni 2026

EU muss junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt stärker auf lange Sicht fördern

Die Bemühungen der Europäischen Union um eine dauerhafte Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt sind nicht ergebnisorientiert genug. Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die Beschäftigungspolitik ist in erster Linie Sache der EU-Mitgliedsländer. Die EU kann deren Bemühungen aber durch Fördermittel aus dem EU-Haushalt unterstützen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zwar in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangen, die geförderten Maßnahmen sollten jedoch schwerpunktmäßig stärker dafür sorgen, dass junge Menschen ihre Arbeit auch auf längere Sicht behalten.

Die Jugendarbeitslosigkeit war lange Zeit eines der größten arbeitsmarktpolitischen Probleme der EU-Mitgliedsländer. Obwohl die Arbeitslosenquote junger Menschen zwischen 15 und 29 Jahren von 20 % im Jahr 2013 auf zuletzt unter 12 % gesunken ist, bleibt sie immer noch etwa doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. 2025 waren in der EU rund 4,7 Millionen junge Menschen arbeitslos, das entspricht 11,6 % der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 29 Jahren.

"Die EU-Arbeitsmarktförderung für junge Menschen muss zeigen, dass sie dauerhaft etwas bewirkt", so Carlo Alberto Manfredi Selvaggi, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. "Ohne klarere Ziele und bessere Nachweisbarkeit langfristiger Ergebnisse ist schwer zu bewerten, ob sich die Situation der jungen Menschen aufgrund der öffentlichen Gelder wirklich verbessert hat."

Die Arbeitsmarktpolitik falle zwar in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer, die EU könne aber koordinieren und unterstützen. Sie sorge für strategische Orientierung – konkret mithilfe des sogenannten Europäischen Semesters, mit dem die Wirtschafts-, Haushalts- und Sozialpolitik im jährlichen Rhythmus koordiniert wird, sowie mithilfe nationaler Reformprogramme, die zwischenzeitlich durch mittelfristige finanz- und strukturpolitische Pläne ersetzt wurden. Seit Einführung des Jugendbeschäftigungspakets im Jahr 2012 seien erhebliche EU-Mittel mobilisiert worden, um den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Seit 2014 habe die EU im Rahmen der Kohäsionspolitik – vor allem durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI), REACT-EU und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) – rund 25 Milliarden Euro speziell für die Förderung der Beschäftigung junger Menschen bereitgestellt. Auf Italien und Spanien seien mit rund 47,5 % fast die Hälfte davon entfallen. Die EU habe unter anderem Einstellungsanreize für Arbeitgeber, Schulungen und Coaching für junge Menschen sowie Programme gefördert, die ihnen helfen sollen, ihren Arbeitsplatz auch dauerhaft zu behalten.

Mit den Maßnahmen solle insbesondere eine langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Es gehe also nicht nur darum, dass junge Menschen einen Arbeitsplatz finden, sondern auch, dass sie nach Ende der Förderung ihre Stelle behalten. In diesem Zusammenhang könne der Beschäftigungsstand nach zwölf oder achtzehn Monaten ein aussagekräftiger Erfolgsindikator sein. Bisher werde aber nur der Beschäftigungsstand nach sechs Monaten zur Einschätzung der längerfristigen Ergebnisse herangezogen. Daher kamen die Prüfer zu dem Schluss, dass die EU-Kommission nur eine lückenhafte Vorstellung davon hat, was mit der EU-Förderung langfristig erreicht wurde.

Die Prüfer stellten außerdem fest, dass in den von ihnen geprüften Förderprogrammen nicht klar definiert wurde, ab wann ein junger Mensch als erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert gilt. Dadurch seien die Zielsetzungen schwammig, und EU-Mittel würden zugewiesen, ohne dass es ausreichend konkrete oder messbare Zielwerte gebe. Das könne dazu führen, dass Einstellungsanreize nicht passgenau konzipiert würden und öffentliches Geld unwirtschaftlich eingesetzt werde, so die Prüfer.

So hätten die von den Prüfern untersuchten Einstellungsanreize sich nicht gezielt an diejenigen gerichtet, die sie am meisten gebraucht hätten. Dies habe ein erhöhtes Risiko zur Folge, dass mit öffentlichen Mitteln Arbeitsplätze gefördert wurden, die ohnehin geschaffen worden wären. Außerdem seien die Anreize nicht an die Bedingung geknüpft worden, dass am Arbeitsplatz eine Fortbildung absolviert werden musste. Dies sei jedoch nicht nur wichtig, um die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen langfristig zu verbessern, sondern auch, um besonders in Branchen mit Fachkräftemangel den Bedarf zu decken.

In dem Bericht wird auch auf die besondere Situation junger Menschen hingewiesen, die sich außerhalb des Arbeitsmarkts befinden, also weder arbeiten noch aktiv auf Arbeitssuche sind ("erwerbsinaktiv"). Sie seien häufig mit sozialen, bildungsbedingten oder gesundheitlichen Problemen konfrontiert, die durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen allein nicht gelöst werden können. Zwar schreiben die EU‑Regelungen vor, diese jungen Menschen gezielt anzusprechen, doch bleiben sie für entsprechende Maßnahmen weiterhin besonders schwer erreichbar, so die Prüfer.

Hintergrundinformationen

Die sogenannte Jugendgarantie steht im Zentrum der Jugendbeschäftigungspolitik der EU. Sie wurde 2013 eingeführt und wird seit 2014 von den Mitgliedsländern umgesetzt. Im Jahr 2020 stärkte die EU-Kommission die Jugendgarantie durch das Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung dadurch, dass sie die Altersgrenze auf junge Menschen zwischen 15 und 29 Jahren ausweitete, um längeren Bildungswegen, sich wandelnden Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und den Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.

Die Prüfung baut auf früheren Arbeiten des Rechnungshofs zur Förderung aus dem ESF, der YEI und REACT-EU auf und behandelt den ESF-/YEI-Zeitraum 2014–2020, einschließlich REACT-EU-Maßnahmen, sowie die Planung für den ESF+. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf drei Mitgliedsländern – Deutschland, Spanien und Italien – und betraf ausschließlich Mittel aus dem Bereich der Kohäsionspolitik. Die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bereitgestellte Unterstützung wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt hier untersucht.

Der Sonderbericht 15/2026 "Förderung der Jugendbeschäftigung im Rahmen der Kohäsionspolitik: Die EU muss ihre Bemühungen fortsetzen, um eine dauerhafte Beschäftigung junger Menschen sicherzustellen" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.

Contact:

ECA press office: press@eca.europa.eu">press@eca.europa.eu

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