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EU-Prüfer nehmen zeitlich befristeten Dekarbonisierungsfonds unter die Lupe

  • Das Online-Pressebriefing findet am 14. April 2026 um 11.00 Uhr MESZ statt (Anmeldung erforderlich). Es gilt eine Sperrfrist.
  • Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr MESZ.

Einladung an die Presse

für den 14. April 2026

EU-Prüfer nehmen zeitlich befristeten Dekarbonisierungsfonds unter die Lupe

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seiner aktuellen Stellungnahme zum Temporären Dekarbonisierungsfonds ein. Das Briefing findet am Dienstag, dem 14. April 2026, um 11.00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache online über Microsoft Teams statt. Es gilt eine Sperrfrist.

Temporärer Dekarbonisierungsfonds, CO2-Grenzausgleichssystem, Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen und das Emissionshandelssystem: Was hat dies alles mit den Ausgaben der EU zu tun? In unserem Pressebriefing erfahren Sie es!

Das Briefing wird Ihnen einen detaillierten Überblick über die Stellungnahme der EU-Prüfer zum Temporären Dekarbonisierungsfonds sowie über die Ziele und die geplante Funktionsweise des Fonds geben. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Keit Pentus-Rosimannus, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Montag, 13. April 2026, 15.00 Uhr (MESZ) mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings die Stellungnahme und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Alle Dokumente werden am Dienstag, dem 14. April 2026, um 17.00 Uhr (MESZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrundinformationen

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 die Einrichtung eines Temporären Dekarbonisierungsfonds vorgeschlagen. Ziel des Fonds ist es, Unternehmen in CO2-intensiven Sektoren, die dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (d. h. der Verlagerung der Produktion in Nicht-EU-Länder mit weniger strengen Vorschriften für Treibhausgasemissionen) ausgesetzt sind, vorübergehend finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Dekarbonisierungsbemühungen aufrechterhalten werden und dass die Anreize zur Emissionsminderung wirksam bleiben. Aus dem Fonds soll den Unternehmen 2028 und 2029 finanzielle Unterstützung gewährt werden, die auf der Grundlage der Produktion in den Jahren 2026 und 2027 bestimmt wird. Diese Unterstützung soll durch den Verkauf von Zertifikaten im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) finanziert werden.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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