Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
(Erinnerung) Pressebriefing: Funktioniert der EU-Binnenmarkt für Zusatzrenten?
Einladung an die Presse
für den 21. Mai 2025
Pressebriefing: Funktioniert der EU-Binnenmarkt für Zusatzrenten?
- Online-Pressebriefing: Mittwoch, 21. Mai 2025, 10.00 Uhr (MESZ)
- Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr (MESZ)
Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über den Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU ein. Das Briefing findet am Mittwoch, dem 21. Mai 2025, um 10.00 Uhr (MESZ) statt.
Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Mihails Kozlovs, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.
Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 20. Mai 2025, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, dem 21. Mai 2025, um 17.00 Uhr (MESZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.
Hintergrund
Die Rentensysteme in der EU gliedern sich im Allgemeinen in drei Säulen. Die erste Säule umfasst die staatliche und die gesetzliche kapitalgedeckte Altersversorgung, die durch eine einkommensbezogene betriebliche Altersversorgung (zweite Säule) und sonstige private Altersvorsorge (dritte Säule) ergänzt wird. Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um Rentensparpläne, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bereitstellen. Betriebsrentenfonds kommt insbesondere in den Niederlanden und – in geringerem Maße – in mehreren anderen Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und Schweden, eine große Bedeutung zu.
Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs haben bewertet, ob die EU-Kommission und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung wirksam dazu beigetragen haben, die Rolle der Betriebsrentenfonds zu stärken und die Einführung gesamteuropäischer Rentenfonds – sogenannter Paneuropäischer Privater Pensionsprodukte – zu fördern. Der Bericht wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, da die Kommission beabsichtigt, im Rahmen der Umsetzung der Spar- und Investitionsunion die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betriebsrentenfonds und gesamteuropäische Rentenfonds zu überprüfen.
Contact:
ECA press office: press@eca.europa.eu