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Neuer Ford-Kuga-Rückruf 25SC4: Brandgefahr bei Hochvoltbatterie

Neuer Ford-Kuga-Rückruf 25SC4: Brandgefahr bei Hochvoltbatterie
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Ford hat Besitzer des Kuga Plug-in-Hybrid mit einem Produktsicherheitsrückruf (Code 25SC4) vor einem möglichen Defekt der Hochvoltbatterie gewarnt, der im schlimmsten Fall zu einem Brand führen kann. Grundlage ist ein Kundenanschreiben der Ford-Werke GmbH vom 23.12.2025, in dem Ford als Sofortmaßnahme eine Ladebegrenzung auf 80 Prozent und die Nutzung des Fahrmodus „Auto-EV“ anordnet, bis eine endgültige Lösung verfügbar ist; Ford stellt eine Abhilfe voraussichtlich Mitte 2026 in Aussicht. Dr. Stoll & Sauer bewertet die erneute Sicherheitswarnung als erheblichen Mangel, weil ein Plug-in-Hybrid damit nur eingeschränkt nutzbar ist und Verbraucher mit Unsicherheit sowie möglichen Folgekosten leben müssen – eine kostenlose Ersteinschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an. Von Batterieproblemen sind auch weitere Hersteller betroffen.

Rückruf 25SC4 zum Ford Kuga PHEV mit Schreiben vom 23.12.2025

Ford beschreibt im Schreiben als Ursache die Möglichkeit eines internen Kurzschlusses in Zellen der Hochvoltbatterie. Als mögliche Folgen nennt Ford Warnanzeigen bis hin zum Hinweis „Bitte jetzt anhalten“, einen Verlust der Antriebskraft und im schlimmsten Fall eine thermische Entlüftung der Batterie bis hin zum Fahrzeugbrand.

Wichtige Punkte aus dem Ford-Schreiben

  • Rückrufcode: 25SC4
  • Sofortmaßnahme: Hochvoltbatterie nicht über 80 Prozent laden (Einstellung über Touchscreen oder Ford-App)
  • Nutzungsvorgabe: Fahrmodus „Auto-EV“ verwenden
  • Verhalten im Ernstfall: bei „Bitte jetzt anhalten“ an sicherer Stelle anhalten und das Fahrzeug verlassen, sobald es sicher steht
  • Stand der Abhilfe: Ford arbeitet an der endgültigen Reparatur; Verfügbarkeit nach Ford-Angabe voraussichtlich Mitte 2026

Der neue Brief reiht sich in eine bekannte Problemlage beim Kuga Plug-in-Hybrid ein. Bereits 2025 wurde der Kuga PHEV wegen Brandgefahr im Zusammenhang mit der Hochvoltbatterie zum Thema; damals standen Warnhinweise und Rückrufmaßnahmen im Raum, die das Laden und die Nutzung teils deutlich einschränkten.

Probleme mit Hochvoltbatterien betreffen auch andere Hersteller

Rückrufe wegen Brandgefahr oder sicherheitsrelevanter Risiken an Hochvoltbatterien sind nicht auf Ford beschränkt. In den vergangenen Monaten gab es auch bei anderen Herstellern vergleichbare Maßnahmen, teils mit Software-Updates, Prüfungen oder Nutzungsvorgaben. Beispiele:

  • Mercedes-Benz EQA/EQB: Rückruf in Deutschland unter der KBA-Referenznummer 14775R (Hersteller-Code 5496507) wegen möglicher Brandgefahr durch die Hochvolt-Batterie.
  • Porsche Taycan (und Audi e-tron GT): KBA-überwachter Rückruf bei Porsche unter der Referenznummer 14389R (Hersteller-Code ARB6) im Zusammenhang mit Zelldefekten in der Hochvoltbatterie.
  • Volvo Plug-in-Hybride: Rückruf unter der internen Bezeichnung R10312, in Deutschland vom KBA unter der Referenznummer 14972R überwacht; Hintergrund ist ein mögliches Brandrisiko im Zusammenhang mit Batteriemodulen.

Dr. Stoll & Sauer reichten Klagen gegen mehrere Hersteller ein

Die Kanzlei begleitet Betroffene nicht nur bei der Einordnung von Rückrufen, sondern vertritt Mandanten bereits in laufenden Angelegenheiten gegen mehrere Hersteller. Nach Angaben der Kanzlei werden Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Konstellationen verfolgt:

  • Ford: Mandate und Verfahren im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen
  • Mercedes-Benz: Mandate und Verfahren wegen Mängeln und Rückrufmaßnahmen rund um Hochvoltbatterien, insbesondere bei EQA/EQB
  • Porsche: Mandate und Verfahren im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel, insbesondere wenn Maßnahmen Nachteile verursachen
  • Opel: Mandate und Verfahren wegen E-Mobilitätsmängeln und Werkstattmaßnahmen bei betroffenen Modellen

Rechtliche Einschätzung bei Rückruf und Nutzungseinschränkung

Ein sicherheitsrelevanter Rückruf und fortdauernde Nutzungsbeschränkungen können Sachmängelansprüche auslösen – abhängig von Kauf oder Leasing, Fahrzeugalter, Garantie und Verlauf der Maßnahmen. Typische Ansatzpunkte sind:

  • Nachbesserung: Anspruch auf wirksame, dauerhafte Mangelbeseitigung (nicht nur Zwischenlösungen)
  • Minderung: wenn die elektrische Nutzung dauerhaft eingeschränkt bleibt oder der Fahrzeugwert sinkt
  • Rücktritt/Rückabwicklung: bei erheblichen Mängeln oder wenn Nachbesserungen scheitern bzw. unzumutbar sind
  • Schadensersatz: etwa Mehrkosten durch erhöhten Benzinverbrauch, Nutzungsausfall oder Folgekosten
  • Leasing: auch Leasingnehmer können Rechte wegen Sachmängeln geltend machen, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist

Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen, das Ford-Schreiben, den Rückrufstatus (VIN) sowie die tatsächlichen Auswirkungen im Alltag zu dokumentieren (Ladebegrenzung, Reichweite, Verbrauch, Warnmeldungen). Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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