Sicher losrollen - Tipps für E-Scooter-Fahrer
2 Audios
- 190724_BmE_E-Scooter.mp3
MP3 - 1,8 MB - 02:00Download - 190724_OTP_E-Scooter.mp3
MP3 - 1,9 MB - 02:04Download
Ein Dokument
Bonn (ots)
Anmoderationsvorschlag: Sie sind klein, wendig, schonen die Umwelt und erobern seit dem 15. Juni Deutschlands Straßen: Elektro-Tretroller, kurz E-Scooter, sind zurzeit voll angesagt. Zuerst konnte man sie in den größeren Städten zwar nur mieten, doch inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt vielen Herstellern auch die für eine Teilnahme am Straßenverkehr zwingend notwendige Betriebserlaubnis erteilt. Wer will, kann sich also jetzt auch einen eigenen E-Scooter zulegen. Was Sie dafür wissen sollten, weiß Jessica Martin.
Sprecherin: Umweltschutz hin, praktische Vorteile her. In erster Linie macht es doch vor allem richtig viel Spaß, auf so einem E-Scooter durch die Gegend zu düsen. Allerdings gibt es auch einiges zu beachten - zum Beispiel muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, weiß Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.
O-Ton 1 (Bernd O. Engelien, 28 Sek.): "Und erlaubt ist das Fahren mit einem E-Scooter auch nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, dann darf man im öffentlichen Bereich auch auf der Fahrbahn fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind generell für Elektroroller tabu. Eine Führerschein- und eine Helmpflicht besteht dagegen nicht. Es empfiehlt es sich allerdings dennoch, einen Kopfschutz zu tragen. Aber aufgepasst: Zu zweit fahren, das darf man auf einem E-Scooter nicht."
Sprecherin: Nicht ganz so eindeutig geregelt ist die Frage, ob man sein "Elektrokleinstfahrzeug" - wie es hochoffiziell heißt - mit in die Bahn oder den Bus nehmen darf.
O-Ton 2 (Bernd O. Engelien, 20 Sek.): "Meistens ist es so, dass platzsparend zusammenklappbare E-Scooter problemlos und ohne Ticket mitgenommen werden können, das gilt manchmal für nicht-zusammenklappbare E-Scooter nicht, die brauchen dann manchmal ein Extra-Ticket. Wer da sichergehen will, der sollte sich im Vorfeld bei seinem Verkehrsunternehmen informieren und fragen, wie die Mitnahmeregeln sind."
Sprecherin: Außerdem gilt für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Deshalb also unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das gute Stück abschließen, bevor Sie losrollen!
O-Ton 3 (Bernd O. Engelien, 17 Sek.): "Das ist kein klassisches Schild wie beim Mofa, sondern ein etwas kleinerer Aufkleber, den man dann am Schutzblech anbringen muss und diese Versicherung endet nach einem Versicherungsjahr automatisch, das heißt, man muss sie verlängern. Ohne Versicherung darf ein E-Scooter auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden."
Sprecherin: Manchmal darf es ja - versicherungstechnisch betrachtet - auch etwas mehr sein...
O-Ton 4 (Bernd O. Engelien, 16 Sek.): "Zusätzlich bieten manche Versicherungen noch einen Schutz für das Fahrzeug selbst an. Der sichert den E-Scooter dann zum Beispiel bei Vandalismus-, Sturz- oder Feuchtigkeitsschäden ab. Gerade bei hochwertigen E-Scootern empfiehlt sich so ein Rundumschutz für einen sorgenfreien Fahrspaß unbedingt."
Abmoderationsvorschlag: Wenn auch Sie in Zukunft klima- und umweltfreundlicher unterwegs sein wollen: Alles über den Volle-Ladung-Versicherungsschutz für E-Fahrzeuge finden Sie unter Zurich.de.
Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
Original-Content von: Zurich Gruppe Deutschland, übermittelt durch news aktuell