UNICEF fordert Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Zu den Sondierungsgesprächen zwischen CDU, CSU und SPD / UNICEF fordert Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Köln/Berlin, 08. Januar 2018
Anlässlich des Beginns der Gespräche über eine mögliche Regierungsbildung zwischen CDU, CSU und SPD appelliert UNICEF Deutschland an die sondierenden Parteien, die Chance für eine explizite Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu nutzen.
Kindern stehen laut der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf ihren Schutz, ihr Wohlergehen, ihre Beteiligung und ihre Förderung eigene Rechte zu. Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert. Die sondierenden Parteien haben sich in ihren Programmen für die 19. Legislaturperiode dazu bekannt, diese Rechte auch in das deutsche Grundgesetz aufzunehmen.
"Das Wohl der Kinder muss bei allem staatlichen Handeln der Kompass sein", erklärt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte und Bildung bei UNICEF Deutschland. "Mit einer gut formulierten Klarstellung der Kinderrechte im Grundgesetz würden gleichzeitig auch die Rechte der Eltern und Familien in Deutschland gestärkt. Die Zeit dafür ist reif."
Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz haben Eltern weitaus bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Stellen durchzusetzen. Zudem würden die Kinderrechte im Grundgesetz auch insgesamt das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Kinder stärken und wären ein klares Signal an Staat und Gesellschaft, ihr Wohlergehen bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen und Aufgaben in den Vordergrund zu stellen.
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt in Deutschland mittlerweile breite Unterstützung. Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Deutschen Liga für das Kind hat UNICEF Deutschland bereits einen Formulierungsvorschlag für Kinderrechte im Grundgesetz erarbeitet.
Darüber hinaus hat UNICEF Deutschland unter dem Titel " Eine Politik für Kinder" konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Kinderrechte veröffentlicht. Die Empfehlungen enthalten unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland sowie zur Verbesserung der Situation von Kindern in Krisen- und Konfliktgebieten.
Weitere Informationen
Die Empfehlungen von UNICEF Deutschland zur Legislaturperiode 2017 bis 2021 finden Sie hier.
Den konkreten Formulierungsvorschlag für einen neuen Artikel 2a Grundgesetz finden Sie hier.
Medienkontakt: UNICEF-Pressestelle: Christine Kahmann, Telefon 030-2758079-11, presse@unicef.de