Alle Storys
Folgen
Keine Story von Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung mehr verpassen.

Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung

Vorsorge: Wer entscheidet bei Krankheit oder Tod?

Berlin (ots)

Feiertage bringen Ruhe in die Familie und bieten Zeit, um wichtige Fragen des Lebens zu klären: Was passiert, wenn die Eltern krank werden, einen Unfall haben oder sich im Alter nicht mehr um die eigenen Belange kümmern können? Sind die Kinder abgesichert? Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat die wichtigsten Fakten zum Thema Vorsorge zusammengestellt.

Welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Patient sich dazu selbst nicht mehr äußern kann, kann er vorher selbstbestimmt in einer Patientenverfügung festlegen. Wichtig zu wissen: Der Ehepartner oder die Kinder sind nicht automatisch gegenüber den Ärzten bevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder zusätzlich regeln, wer im Falle eines Falles für ihn entscheiden soll. Der Bevollmächtigte stellt dann sicher, dass die Patientenverfügung auch beachtet wird. Die Vollmacht kann aber auch noch viel weiter gehen. Finanztip empfiehlt, genau festzulegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so setzt das Amtsgericht einen Betreuer ein. Meist ist dies ein Familienangehöriger. Mit der Betreuungsverfügung lässt sich der Betreuer aber schon von vornherein festlegen. Der Betreuer wird vom Gericht überprüft, der Bevollmächtigte hingegen nicht. Deshalb erklärt Finanztip-Rechtsexpertin Britta Beate Schön: "Eine umfassende Vorsorgevollmacht sollte ich nur jemandem ausstellen, dem ich voll und ganz vertraue."

Bei Krankheit und auch im Todesfall übernehmen Großeltern, Paten und nahe Verwandte nicht automatisch die elterliche Fürsorge. Eltern können in einer Sorgerechtsverfügung bestimmen, wer sich um die minderjährigen Kinder kümmern soll.

Jeder kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen, wer ihn beerben soll und wer nicht. Hat der Erblasser nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge, die in vielen Familien zu einer gerechten Verteilung des Nachlasses führt. Der Nachlass geht dem Gesetz nach vor allem an die Ehepartner und die Kinder. Hat jemand keine Nachkommen, dann erben je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Wer sein Vermögen anders verteilen möchte, kann dies in einem Testament regeln. Nahe Angehörige haben aber Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der Erblasser sie enterbt hat. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner eignet sich ein gemeinschaftliches Testament. Welche Dinge zu bedenken sind, falls ein naher Angehöriger verstirbt, hat Finanztip in einer Checkliste zusammengestellt.

Weitere Informationen

Ratgeber Patientenverfügung: 
http://www.finanztip.de/patientenverfuegung/ 
Ratgeber Vorsorgevollmacht: 
http://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/ 
Ratgeber Sorgerechtsverfügung: 
http://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/ 
Checkliste Testament: 
http://www.finanztip.de/testament-checkliste/ 
Checkliste Todesfall: 
http://www.finanztip.de/todesfall/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische Handlungsempfehlungen. Zudem können sich Leser in der Community von Finanztip mit den Experten und anderen Verbrauchern austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip), Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook (https://www.facebook.com/Finanztip).

Pressekontakt:

Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54, 10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
Weitere Storys: Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
  • 16.03.2016 – 10:15

    Baufinanzierung: Kunden können sich Tausende Euro von Banken zurückholen

    Berlin (ots) - Millionen von Bankkunden mit einer Baufinanzierung haben noch bis 21. Juni die Chance, Tausende Euro zurückzubekommen. Rund 80 Prozent der Baufinanzierungen im Zeitraum vom 1. November 2002 bis Juni 2010 enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, berichtet das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip. Verbraucher mit einem solchen Fehler im ...

  • 15.03.2016 – 11:45

    Smartphone gebraucht kaufen ohne Risiko

    Berlin (ots) - Verbraucher, die ein Gebrauchthandy kaufen, können viel Geld sparen. Darauf spezialisierte Händler bereiten gebrauchte Smartphones professionell auf und verkaufen sie mit Gewährleistung und Rückgaberecht. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat die Recommerce-Anbieter aus Kundensicht verglichen und empfiehlt vor allem Buyzoxs. Laut den Marktforschern von Gartner wechseln Handynutzer ...

  • 09.03.2016 – 12:30

    Test Billigfluggesellschaften: Eurowings bietet das beste Gesamtpaket

    Berlin (ots) - Billigflieger sind nicht immer billig. Im Test des gemeinnützigen Online-Verbrauchermagazins Finanztip gab es große Preisunterschiede. Auch beim Streckennetz, den Gebühren für Gepäck, beim Service und bei der Kundenzufriedenheit zeigten sich deutliche Abstufungen. Das beste Gesamtpaket unter den acht geprüften Fluggesellschaften bot die ...