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Medien-Info: Bundesverfassungsgericht zur Beamtenbesoldung: Signalwirkung über Berlin hinaus

Bundesverfassungsgericht zur Beamtenbesoldung: Signalwirkung über Berlin hinaus

Am heutigen Mittwoch (19. November 2025) hat das Bundesverfassungsgericht zur Besoldung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 geurteilt. Nach Auffassung des Gerichts ist die Besoldung im genannten Zeitraum weit überwiegend verfassungswidrig, was weitreichende finanzielle Folgen für das Land Berlin haben wird. „Wir begrüßen das Urteil, weil es Rechtssicherheit schafft und dem Land Berlin einen klaren Auftrag gibt, seine Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß zu bezahlen“, sagt Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Dieses Urteil wird jedoch nicht nur für Berlin, sondern auch für die anderen Länder und den Bund Folgen haben.

So betont das Bundesverfassungsgericht die besondere demokratieschützende Funktion des Berufsbeamtentums. Damit verbunden ist – durch Auftrag des Grundgesetzes – das Alimentationsprinzip. Dem folgt der Anspruch der Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht macht deutlich: Auch Beamtinnen und Beamte können einem akuten Armutsrisiko ausgesetzt sein. Bisher galt, dass die niedrigste Beamtenbesoldung einen Mindestabstand von 15 Prozent zum Grundsicherungsniveau einzuhalten hat. Neu ist die Position des Gerichts, wonach eine entsprechende Prüfung jetzt nicht mehr am Maßstab der Grundsicherung vorzunehmen ist, sondern an dem nachhaltigen und objektiveren Faktor des Median-Äquivalenzeinkommens. „Somit wird die notwendige Mindestbesoldung von der politischen Diskussion um die Höhe der Grundsicherung als Bezugspunkt entkoppelt, was wir ebenfalls begrüßen“, so Behle.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt mit dem vorliegenden Beschluss zu den Berliner Fällen zum Anlass, grundlegende Aussagen zur amtsangemessenen Alimentation zu treffen, weil zuletzt weit über 60 vergleichbare Fälle seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig waren. Diese Entwicklung würde das Verfassungsgericht perspektivisch an die Grenzen seiner Funktionsfähigkeit bringen. Im Übrigen gefährde eine derartige Situation das Recht der Beamtinnen und Beamten auf einen effektiven Rechtsschutz, heißt es in dem Beschluss.

Der Bund hat als letzter Dienstherr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2020 bis heute nicht umgesetzt. Nun liegt ein neuer grundlegender Beschluss des Gerichts vor.

„Jetzt besteht für den Bund keine Veranlassung mehr, die seit Jahren offene Lösung der Aufgabe der amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamten weiter auf die lange Bank zu schieben. Die Handlungsmaßstäbe liegen jetzt auf dem Tisch und wir erwarten zügig die ausstehenden Gesetzentwürfe“, betont Behle.

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
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