Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
BdSt NRW: Schuldenbremse gehört in die Landesverfassung
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Zu einer soliden Finanzpolitik gehört eine Schuldenbremse, die in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen fest verankert ist. Darauf hat der Bund der Steuerzahler NRW in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Jetzt unterstützt er den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der eine entsprechende Änderung der Landesverfassung fordert.
Schuldenbremse gehört in die Landesverfassung
BdSt NRW unterstützt Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Verfassungsänderung
„Die Schuldenbremse muss endlich in der Landesverfassung verankert werden“, fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Der Verband unterstützt ausdrücklich den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag zur Änderung der Landesverfassung. Steinheuer: „Nur mit einer Verfassungsregelung lässt sich sicherstellen, dass die Einhaltung der Schuldenbremse auch vor dem Verfassungsgerichtshof überprüfbar ist – alles andere ist aus Sicht der Steuerzahler nicht akzeptabel.“
Der BdSt NRW hat seine Position in einer schriftlichen Stellungnahme zur anstehenden Anhörung im Landtags am morgigen 24. Juni bekräftigt. Darin kritisiert der Verband vor allem, dass die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen bislang nur einfachgesetzlich in der Landeshaushaltsordnung geregelt ist. Damit ist sie nicht vom Landesverfassungsgericht überprüfbar – ein Umstand, den das Gericht selbst in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 deutlich gemacht hat. „Die Schuldenbremse bleibt damit auf Landesebene ein stumpfes Schwert. Verstöße können faktisch nicht festgestellt werden – das muss sich dringend ändern“, so Steinheuer.
Bereits zwölf Bundesländer haben die Schuldenbremse in ihre Verfassungen aufgenommen. Nordrhein-Westfalen sollte diesem Beispiel endlich folgen. „Das wäre ein klares Signal für Haushaltsdisziplin, für den Schutz künftiger Generationen – und für eine solide Finanzpolitik, die Vertrauen schafft“, erklärt Steinheuer.
Düsseldorf, den 23. Juni 2025
Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW): Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw.
Kontakt: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Bärbel Hildebrand Tel. 0211 99175-26, Fax: -50 E-Mail: hildebrand@steuerzahler-nrw.de
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