ARD gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die DESG in weiten Teilen
München (ots) - Das Landgericht Hamburg hat in weiten Teilen Unterlassungsansprüche der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) gegen eine ARD-Berichterstattung zurückgewiesen. Die aus Sicht der ARD wesentlichen Inhalte der von der DESG beanstandeten Berichterstattung in der ARD-Olympiasendung vom 9. Februar 2026 bleiben demnach unverändert. ...