POL-GOE: (945/03) Polizei warnt vor unseriösen Timesharing- Angeboten
Göttingen (ots)
Im Zusammenhang mit Timesharing-Angeboten treten in Urlaubsgebieten immer wieder skrupellose Betrüger auf, die die Urlaubsstimmung von Feriengästen gezielt ausnutzen und versuchen, aus der Unwissenheit ihrer Opfer Kapital zu schlagen. Mit einem zehnseitigen Faltblatt zum Thema "Timesharing" informiert die Polizei Urlauber darüber, wie sie sich wirksam gegen schwarze Schafe in der Timesharing-Branche schützen können. Das Faltblatt kann aus dem Internet unter www.polizei.propk.de herunter geladen werden.
Bei Timesharing-Modellen wird das Recht erworben, eine Ferienimmobilie über eine festgelegte Laufzeit für eine bestimmte Dauer im Jahr zu nutzen. In aller Regel ist dieses Angebot an die Mitgliedschaft in einer "Tauschbörse" gekoppelt. Hierdurch erhält der Kunde die Möglichkeit, seinen Anspruch auf sein Appartement gegen das Nutzungsrecht für ein Feriendomizil an einem anderen Urlaubsort zu tauschen, um so seinen Urlaub flexibler zu gestalten.
Neben seriösen Timesharing-Anbietern tummeln sich in der Branche aber leider auch Betrüger und organisierte Tätergruppen, die ihren Sitz unter anderem in Spanien und der Dominikanischen Republik haben. Die Täter gehen dabei häufig nach folgendem Strickmuster vor: Gezielt werden potenzielle Opfer am Urlaubsort auf der Straße angesprochen. Eine beliebte Masche ist es, ahnungslosen Urlaubern vorzugaukeln, dass sie einen Hauptpreis bei einer Lotterie oder einem Gewinnspiel gewonnen hätten. Abzuholen sei der angebliche Hauptpreis dann jedoch an einem anderen Ort, zum Beispiel in einem Hotel. Statt des versprochenen Gewinns werden die Betroffenen in eine dubiose Verkaufsveranstaltung für Urlaubs- und Freizeitangebote (z.B. Golf spielen, Autos mieten) gelockt. Am Ende werden den Urlaubern dann "supergünstige" Timesharing-Angebote unterbreitet. Dabei machen sich die Betrüger mit psychologisch geschickten Tricks die gelöste Stimmung der Urlaubsgäste zunutze. Hinzu kommt, dass die komplizierten Timesharing-Verkaufsklauseln oft nur schwer durchschaubar sind. Erfahrungen zeigen, dass Urlauber immer wieder auch ohne nähere Prüfung auf vermeintlich einmalig günstige Offerten hereinfallen und Straftäter oft nur allzu leicht an die begehrte Unterschrift gelangen. Für viel Geld erwirbt der Urlauber deshalb manchmal statt eines Urlaubsanspruchs lediglich einen Anspruch auf eine Urlaubsbuchung - womöglich gibt es den Club gar nicht oder die Angebote sind nicht verfügbar.
Selbst bereits geprellte Urlauber sind keineswegs davor gefeit, noch einmal um ihre Ersparnisse gebracht zu werden. In einer weiteren beliebten Betrugsmasche wird gerade Besitzern von Timesharing- Anteilen ein wirtschaftlich interessanter Verkauf der ansonsten schwer veräußerbaren Wohnungen angeboten. Dabei machen sich die raffinierten Täter gezielt den Wunsch des Anlegers zu nutze, sich aus langfristigen Verträgen zu lösen. Gerade die Aussicht, endlich die teuer erworbenen Anteile zu einem vernünftigen Preis verkaufen zu können, verleitet viele Betroffene dazu, den Betrügern die geforderten finanziellen Vorleistungen für Gebühren oder Unkosten zu bezahlen. Die angeblichen Leistungen sind jedoch entweder überhaupt nicht erforderlich oder die versprochenen Gegenleistungen werden nie wirklich erbracht. Schäden in Millionenhöhe sind die Folge.
Damit es gar nicht so weit kommt, gibt die Polizei folgende Tipps:
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Brechen Sie das Verkaufsgespräch im Zweifel sofort ab.
- Vergleichen Sie genau: Was wurde Ihnen versprochen und was steht im Vertrag?
- Seien Sie misstrauisch, wenn hohe Renditen im Zusammenhang mit Anlagegeschäften zugesichert werden.
- Geben Sie niemals Ausweispapiere oder Kreditkarte aus der Hand.
- Unterzeichnen Sie nie an Ort und Stelle und ohne Ausstiegsklausel.
- Leisten Sie keine Anzahlung und bezahlen Sie nie im Voraus.
- Erstatten Sie schnellstmöglichst Anzeige, wenn Sie das Gefühl haben oder sogar wissen, dass sie betrogen wurden.
- Weitere Infos erhalten Sie bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle oder den Verbraucherschutzzentralen (Adressen im Faltblatt)
ots-Originaltext: Polizei Göttingen
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