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BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Schreckschusswaffe bei Jugendlichem am Düsseldorfer Hauptbahnhof

BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Schreckschusswaffe bei Jugendlichem am Düsseldorfer Hauptbahnhof
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Düsseldorf (ots)

In der Nacht zu Mittwoch (30. Juli 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 16-jährigen Jugendlichen, der eine Schreckschusswaffe mit sich führte. Zudem konnte bei dem Minderjährigen Betäubungsmittel aufgefunden werden. Die Waffe wurde beschlagnahmt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Gegen 01.30 Uhr kontrollierten die Beamten den erst 16-jährigen Deutschen im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war.

Die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, bejahte dieser. Zögerlich gab er an, eine Schusswaffe in seiner Bauchtasche mitzuführen. Bei dem aufgefundenen Gegenstand handelte es sich letztlich um eine Schreckschusswaffe. Der Besitz und das Führen einer solchen Waffe ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt und mit einem sogenannten kleinen Waffenschein gestattet. Der 16-Jährige erfüllte weder die Altersvoraussetzungen, noch war er im Besitz eines solchen Scheins. Munition hatte er nicht dabei.

Auf der Dienststelle fanden die Beamten zudem mehrere Ecstasy Tabletten bei dem Jugendlichen auf.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Minderjährige in Gewahrsam genommen und an eine Jugendschutzstelle übergeben.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

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