Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Die Bundespolizei vollstreckte mehrere Haftbefehle, darunter auch einen U-Haftbefehl.
Dortmund, Essen, Gelsenkirchen (ots)
Am 21. und 22. Juli kontrollierten Streifen der Bundespolizei mehrere Reisende in den Bahnhöfen Dortmund, Essen und Gelsenkirchen sowie am Dortmunder Flughafen. Dabei wurden fünf Haftbefehle bekannt.
Bei der polizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Chisinau (Rumänien) am 21. Juli gegen 07:10 Uhr stellten die Beamten einen 26-Jährigen fest. Der rumänische Staatsbürger wies sich mit seiner ID-Karte aus. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum bekannt. Das Landgericht Bochum hatte im Oktober 2024 drei Tage Ordnungshaft, ersatzweise 250 Euro, gegen den Verurteilten erlassen. Der in Deutschland wohnungslose Mann zahlte die Strafe und konnte daraufhin die geplante Ausreise nach Rumänien antreten.
Am Nachmittag desselben Tages, gegen 13:45 Uhr, stellte eine Streife in Dortmund einen polnischen Staatsbürger fest. Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Verden (Niedersachsen) gesucht wurde. Das Amtsgericht Diepholz hatte den 40-Jährigen im November 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt. Da der Verurteilte einen Teil der Strafe bereits gezahlt hatte, war noch eine Reststrafe von 1.670,44 Euro (inklusive der Kosten) zu zahlen. Da der Wohnungslose die Geldsumme nicht begleichen konnte, wurde er für voraussichtlich 17 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Keine drei Stunden später, gegen 16:15 Uhr, stellten Bundespolizisten einen 17-Jährigen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof fest. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen bekannt. Das Gericht hatte die Untersuchungshaft gegen den Jugendlichen aus Gelsenkirchen angeordnet, da er im Juli und November 2024 vorsätzlich ein Fahrzeug ohne Versicherung benutzt und dies auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis getan hatte. Zudem soll der Jugendliche eine Sachbeschädigung und ein Körperverletzungsdelikt begangen haben. Darüber hinaus blieb er den Hauptverhandlungsterminen fern. Die Beamten nahmen den deutschen Staatsbürger vor Ort fest und führten ihn dem Polizeigewahrsam Gelsenkirchen zu. Von dort aus wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Am Abend des 21. Juli stellte eine Streife einen 47-Jähriger im Essener Hauptbahnhof fest. Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Das Amtsgericht Essen hatte den Mann aus Essen im Juli 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 6,00 Euro, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er von der Streife in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
In der Nacht des 22. Juli gegen 02:20 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei Dortmund einen 46-Jährigen im Hauptbahnhof fest. Der wohnungslose Mann machte mündliche Angaben zu seiner Person. Ein Abgleich dieser Daten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Deutschen im Mai 2024 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro, ersatzweise 25 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der gebürtige Dresdner die Strafe nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Uniformierten, nachdem seine Daten mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei festgestellt worden waren, in eine Justizvollzugsanstalt.
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