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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bilanz der Bundespolizei zur Allgemeinverfügung am Hauptbahnhof Bielefeld

Bielefeld (ots)

Zum Treppentanz im Bahnhofsviertel am Samstag (19. Juli) hatte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof erlassen.

Vom Mitführverbot betroffen waren unter anderem Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art sowie auch Reizstoffsprühgeräte. Obwohl verstärkte Kontrollen angekündigt waren, haben die Einsatzkräfte der Bundespolizei acht Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Neben drei verbotenen Messern fielen auch verschiedene Werkzeuge unter das Mitführverbot. So gab ein 19-Jähriger an, den beschlagnahmten Schraubendreher zur Selbstverteidigung zu benötigen. Auch ein 13-Jähriger musste vier pyrotechnische Gegenstände abgeben. Wofür er die für sein Alter nicht zugelassenen Knaller zu benötigen meinte, äußerte er nicht.

Neben den Verstößen gegen die Allgemeinverfügung wurden vier von der Justiz gesuchte Personen ausfindig gemacht und eine Körperverletzung angezeigt. In zwei weiteren Fällen wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Cannabisgesetz eingeleitet. Bei zwei 16- und 17-Jährigen wurden Marihuana und Haschisch beschlagnahmt. Bei einem 18-Jährigen wurden verschreibungspflichtige Tabletten mit hohem Suchtpotenzial sichergestellt. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt.

Auch zu den bevorstehenden Treppentanzveranstaltungen am 16. August und 13. September wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung von der Bundespolizei kontrolliert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Markus Heuer
Telefon: 0251 97437 - 1012
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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