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POL-SU: Tatverdächtige nach Wohnungseinbruch gefasst

Sankt Augustin (ots)

In Sankt Augustin wurden am Dienstag (26. August) zwei Tatverdächtige nach einem Wohnungseinbruch vorläufig festgenommen. Eine 71-jährige Bewohnerin eines Einfamilienhauses in der Burgstraße im Ortsteil Menden hatte draußen Blumen gegossen. Als sie danach gegen 17:05 Uhr wieder in das Wohnzimmer ihres Hauses ging, sah sie noch, wie ein Fremder den Raum durch ein offenstehendes Fenster verließ. Nachbarn beobachteten von ihrem gegenüberliegenden Grundstück die Situation wie folgt: Zwei junge Männer gingen zu Fuß die Straße entlang. Dann kletterte einer der beiden durch das geöffnete Wohnzimmerfenster, während der andere auf dem Gehweg stehen blieb und augenscheinlich Schmiere stand. Die Zeugen gingen auf ihn zu und sprachen ihn lautstark an. Daraufhin kam der andere aus dem Wohnzimmer gesprungen. Dabei hielt er ein Tablet in der Hand. Gemeinsam entfernten sich die beiden Tatverdächtigen zu Fuß in Richtung Taubenweg. Eine Zeugin folgte den Verdächtigen und forderte erfolgreich zur Herausgabe des Tablets auf. Da sich die Frau um die 71-Jährige Bewohnerin sorgte, ließ sie die beiden Unbekannten ziehen und suchte mit ihrem Mann die Bestohlene auf. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten hinzugerufene Polizisten wenig später zwei Männer aufgreifen, auf die die vorliegenden Personenbeschreibungen passten. Die beiden 24 und 26 Jahre alten Verdächtigen wurden vorläufig festgenommen. Während der ältere der beiden, der seinen Wohnsitz in Ruppichteroth hat, bereits wegen einer Vielzahl unterschiedlicher Delikte polizeilich in Erscheinung getreten ist, ist der jüngere, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, bislang lediglich einmal strafrechtlich aufgefallen. Am Nachmittag des heutigen Tages (27. August) sollen die Tatverdächtigen einem Haftrichter vorgeführt werden. Das Ergebnis der Vorführung, in der darüber entschieden wird, ob Haftbefehl erlassen wird, steht noch aus. Der 24-Jährige sowie der 26-Jährige müssen sich in jedem Fall in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Tageswohnungseinbruchs verantworten. (Uhl)

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