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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Verdächtige Beobachtung am Sportplatz - Polizei ermittelt Identität eines geistig Verwirrten

Meerbusch-Strümp (ots)

Über den Nachrichtendienst WhatsApp kursierte in Meerbusch in den letzten Tagen eine Meldung, die offensichtlich für Beunruhigung in der Bevölkerung sorgt. Demnach sei am Montagnachmittag (3.9.) in Strümp ein fremder Mann gesehen worden, der sich am Sportplatz nach Kindern erkundigt habe. Die Polizei ist dieser Beobachtung nachgegangen und hat ermittelt, dass es sich um einen 56-jährigen geistig verwirrten Mann handelt. Es gibt aktuell keine konkreten Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten. Vielmehr geht die Polizei davon aus, dass der 56-Jährige aufgrund seines auffälligen Verhaltens und Auftretens, das möglicherweise aus seiner Krankheitsgeschichte resultiert, für Unruhe gesorgt hat, ohne dass eine Gefährdung für Kinder vorlag. Die Polizei steht im Kontakt zum gesetzlichen Betreuer des 56-Jährigen.

Nach den bisherigen Ermittlungen kommt die Polizei zu folgender Einschätzung: Auch aufgrund der vielfachen Nutzung von Social Media & Co. im Zusammenhang mit dem Verdächtigen Ansprechen von Kindern gibt es sowohl unter den Eltern als auch an Schulen, Kindergärten und Sportvereinen eine Unruhe, die sich täglich potenziert und auf angrenzende Gebiete überschwappt. Etliche Eltern sind deshalb in größter Sorge. Hierzu besteht kein Anlass! Es ist wichtig, bei aktuellen verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei unter der Nummer 110 zu informieren, anstatt eigenmächtig Warnungen und/oder Fotos von sich verdächtig verhaltenden Personen zu verbreiten. Die Polizei kann die Sorgen der Eltern in solchen Situationen sehr gut nachvollziehen und geht jedem Hinweis mit großer Sorgfalt nach. Aus langjährigen Erfahrungen wissen die Ordnungshüter aber auch, dass glücklicherweise in den allermeisten Fällen dem geäußerten Verdacht ein harmloser Sachverhalt zu Grunde liegt.

Durch die vielen Gespräche mit den Kindern in Schulen, Sportvereinen, mit den Eltern aber auch untereinander sind die Schülerinnen und Schüler sowie Anwohnerinnen und Anwohner höchst sensibilisiert und erleben Alltagssituationen als vermeintlich gefährlich.

Generell ist es wichtig und richtig, dass Eltern mit ihren Kindern immer wieder über die wichtigsten Verhaltensregeln z.B. auch auf dem Schulweg oder auf dem Weg zum Sport sprechen. Zur Information fügen wir diese Tipps bei.

Liebe Eltern, obwohl der weitaus überwiegende Teil von Übergriffen auf Kinder im sozialen oder familiären Umfeld des Kindes stattfindet, sollten Sie Ihre Kinder auch darüber informieren, wie sie sich auf dem Schulweg, oder in der Freizeit verhalten sollen, wenn sie ohne elterliche Aufsicht unterwegs sind: Gehe mit Freunden, Klassen- oder Sportkameraden zusammen - gemeinsam seid Ihr stark und die Wege sind sicherer! Benutze möglichst immer die gleichen Wege - so kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst! Sage laut und deutlich was Du nicht willst - habe auch Erwachsenen gegenüber Mut zu sagen "Lassen Sie mich in Ruhe!" Tritt auf keinen Fall an Fahrzeuge heran - Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden! Mach auf dich aufmerksam, wenn Du Dich bedroht fühlst - schrei laut und gehe direkt zu anderen Personen, um Dir Hilfe zu holen! Weglaufen ist nicht feige - wenn Du Dich abwendest und gehst, schaffst Du Abstand! Wenn kein anderer Erwachsener in der Nähe ist, sprich Kinder an! Schrei laut um Hilfe! Du kannst in Notfällen jederzeit über Handy oder aus einer Telefonzelle den Polizeinotruf 110 anrufen. Das geht auch ohne Handykarte oder Münzen. Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen Eltern erzählen! Überlege mit Deinen Eltern, in welchem Geschäft Du auf Deinem Schulweg Hilfe im Notfall finden kannst! Halte Dich an Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen. Noch ein Tipp zum Schluss: Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme.

Weitere Informationen unter http://www.polizei-beratung.de und beim Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz unter der Rufnummer 02131 3000.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
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