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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an Münchner Bahnhöfen und am S-Bahnhaltepunkt Hackerbrücke

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an Münchner Bahnhöfen und am S-Bahnhaltepunkt Hackerbrücke
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München (ots)

Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum des Oktoberfests, vom 20. September 2025 06:00 Uhr bis einschließlich 6. Oktober 2025, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing sowie die Münchner S-Bahn Haltepunkte Hackerbrücke und Hauptbahnhof. Mit der Allgemeinverfügung wird das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil der Bahnhöfe München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof und München Pasing, einschließlich der Personentunnel, den dazugehörigen Bahnsteigen sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Innerhalb der Bahnhofsgebäude sind Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie sowie die Schließfachanlagen in den Geltungsbereich einbezogen. Ebenso vom Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst sind die S-Bahnhaltepunkte Hackerbrücke und München Hauptbahnhof mit ihren Zu- und Abgängen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot sind in den angefügten Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auch auf der Homepage der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/allgemeinverfuegung) veröffentlicht. Auf Plakaten an vorgenannten Orten wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

   Ergänzend informiert die Bundespolizei:
   - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt 
     waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten 
     bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des 
     Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für 
     Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
   - Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, 
     bieten Grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die 
     eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur  Gewalteskalation 
     beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
   - Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft 
     deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu 
     einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
   - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
     und wer Opfer ist.
   - Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den 
     angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
   - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen 
     Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie 
     finanzielle Folgen haben.

Rückfragen bitte an:

Sina Dietsch
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515550-1103
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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