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Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Aktuelle Bilanz der Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Aktuelle Bilanz der Bundespolizeidirektion München
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München (ots)

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern 
zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden 
Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Ende Mai 2025 zu den 
unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage 
entnommen werden. 

Im Jahr 2024 wurden in Bayern 8.700 Personen unmittelbar an der 
Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt 
zurückgewiesen oder zurückgeschoben.

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten 
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums führt die Bundespolizei 
seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte 
Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen 
durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten in Bayern 
dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2025 
(einschließlich) getroffen:

- 9.339 (AUT: 7.392, CZE: 1.947) unerlaubte Einreisen.

- 5.543 (AUT: 5.063, CZE: 480) Personen wurden unmittelbar an der 
Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt 
zurückgewiesen oder zurückgeschoben 

- 345 (AUT: 311, CZE: 34) Personen wurden aufgrund einer 
Wiedereinreisesperre für Deutschland an der Einreise gehindert.

- 456 (AUT: 421; CZE: 35) Schleuser wurden vorläufig festgenommen.

- Als "Beifang" konnten 1.713 (AUT: 1.380, CZE: 333) offene 
Haftbefehle vollstreckt 

sowie

- 106 (AUT: 85, CZE: 21) Personen aus dem links-, rechts- und 
ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum 
festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im 
Zeitraum bis 31. Mai 2025 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 	978
	davon AUT:	690
	davon CZE:	288

Zurückweisungen: 	540
	davon AUT:	478
	davon CZE:	62

Davon § 18 (2) AsylG:	25
	davon AUT:	25
	davon CZE:	0

Vulnerable Gruppen: 	7
	davon AUT: 	6
 	davon CZE: 	1

Wiedereinreisesperren: 40
	davon AUT:	31
	davon CZE:	9

Schleuser: 		43
	davon AUT:	41
	davon CZE:	2

Haftbefehle:		195
	davon AUT:	157	
	davon CZE:	38

PMK-Treffer:		10
	davon AUT:	9	
	davon CZE:	1


Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch 
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg 
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, 
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten 
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind 
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung illegaler 
Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen 
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2025. 
Die weiteren Daten für den Monat Mai 2025 basieren auf einem 
Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder 
notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch 
geringfügig ändern.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums 
sind abrufbar unter dem Link: 
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6049845

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Bundespolizeidirektion München
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de
oder oben genannter Kontaktadresse.

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