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POL-RBK: Wermelskirchen - Verkehrskontrollen des Verkehrsdienstes auf der L 101 werden drei Fahrverbote nach sich ziehen

Wermelskirchen (ots)

Am Freitagnachmittag (02.05.) hat der Verkehrsdienst der Polizei Rhein-Berg wieder intensive Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei war im Bereich der Landstraße 101 in Dabringhausen auch ein ziviles Polizeimotorrad (sog. ProViDa-Motorrad) im Einsatz, das Geschwindigkeiten messen und Videoaufnahmen anfertigen kann.

Zunächst stoppte der Motorradpolizist des Verkehrsdienstes um kurz vor 13:00 Uhr einen Motorradfahrer, der auf seiner Yamaha mit 116 km/h (nach Abzug der Toleranz) auf der L 101 in Höhe Limmringhausen unterwegs war und zwar in einem Bereich, in dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wird ein empfindliches Bußgeld sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Dem Polizisten fiel wenig später, gegen 14:00 Uhr, im Bereich der Ortschaft Dreibäumen ein Opel-Fahrer in Fahrtrichtung Habenichts auf, der laut Messung des Polizeimotorrades mit 117 km/h bei erlaubten 70 km/h (nach Abzug der Toleranzen) deutlich zu schnell unterwegs war. Der 22-jährige Remscheider machte im Rahmen der anschließenden Kontrolle den Eindruck, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen, was durch einen Drogenvortest bestätigt wurde. Er wurde durch eine Streifenwagenbesatzung in eine Arztpraxis gebracht, wo ihm eine angeordnete Blutprobe entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde ihm vorerst untersagt. Gegen ihn wird nun im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss sowie einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h (nach Abzug der Toleranz) ermittelt.

Hinter dem Opel-Fahrer befand sich außerdem ein Pkw der Marke BMW, der dem Opel in gleicher Geschwindigkeit mit deutlich zu geringem Abstand folgte. Auch für diesen Fahrer, einen 39-Jährigen aus Remscheid, wird die Fahrt weitreichende Folgen haben. Ihn erwartet wegen der gleichen Geschwindigkeitsübertretung sowie des nicht eingehaltenen Abstands neben einem Bußgeld ebenfalls ein Fahrverbot. (ct)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle, PHK Tholl
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

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