Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1551) Bankräuber hatte Komplizen - Festnahme nach Haftbefehl
Nürnberg (ots)
Wie berichtet (OTS-Nr. 720 vom 19.05.2005), hatte am 19.05.2005 kurz nach 10.00 Uhr ein Bankräuber die Filiale der Sparkasse Nürnberg in der Scharrerstraße betreten und unter Vorhalt einer Schusswaffe mehrere Tausend Euro geraubt. Der Tatverdächtigte, ein 47-jähriger Nürnberger, konnte bereits nach 3 Minuten durch eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost in der Zerzabelshofstraße samt Beute festgenommen werden. Bei seiner Festnahme hatte er die Polizeibeamten mit der Tatwaffe, einem geladenen Revolver, Kal. 3.57 Magnum, bedroht. Nachdem die Beamten ihrerseits die Dienstwaffen gezogen hatten, legte der Räuber seinen Revolver ab und ließ sich schließlich festnehmen. Bei seiner Vernehmung gestand er schließlich noch einen weiteren Banküberfall, den er am 18.04.2005 gegen 10.30 Uhr auf eine Filiale der Sparkasse Nürnberg-Buch verübt hatte. Nach seinen Überfällen war der Räuber jeweils mit einem Fahrrad geflüchtet.
Die Ermittler der Kriminalpolizei hegten jedoch von Anfang an den Verdacht, dass der Tatverdächtige bei seinen Überfällen einen Helfer zur Seite hatte, der ihn zumindest in den Bereich der Tatorte gefahren, aber auch wieder in der Nähe abgeholt hatte.
Beim Sammeln von Indizien und im Zuge von Alibiüberprüfungen stießen die Fahnder in den vergangenen Wochen nun tatsächlich auf den Komplizen des 47-Jährigen. Es handelt sich um einen 55-Jährigen, der im Stadtgebiet Nürnberg eine Mietwerkstatt betreibt und bei dem der Tat ausführende Bankräuber zeitweise als Hilfsarbeiter beschäftigt war. Dieser 55-Jährige verbüßte in der Vergangenheit bereits mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Gewaltdelikte.
Nach Vorlage der Ermittlungsergebnisse erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg nun gegen den 55-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Mittäterschaft zum schweren Raub auf Geldinstitute. Der 55-Jährige konnte am 24.10.2005 in den Vormittagsstunden an seiner Arbeitsstelle im Stadtgebiet festgenommen und dem Ermittlungsrichter überstellt werden. Zum Tatvorwurf selbst machte er keine Angaben.
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