Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1151) Frau leistete nach Rauswurf aus Club erheblichen Widerstand - Polizeibeamter nicht mehr dienstfähig
Fürth (ots)
In der Nacht auf Sonntag (07.12.2025) wurde eine 47-jährige Frau eines Clubs in Fürth verwiesen. Hiermit war sie augenscheinlich nicht einverstanden und richtete ihre Wut gegen die hinzugerufenen Polizisten. Ein Beamter ist nach Tritten gegen den Kopf nicht mehr dienstfähig.
Gegen 02:00 Uhr verständigte ein Türsteher der Diskothek in der Waldstraße die Polizei, da sich ein weiblicher Gast weigerte zu bezahlen.
Bei Eintreffen der Streife traf diese im Eingangsbereich auf die 47-jährige Deutsch-Kasachin. Die Beamten forderten sie auf, nach Zahlung die Örtlichkeit zu verlassen. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachkam, erteilten ihr die Einsatzkräfte mehrfach nachdrücklich einen Platzverweis. Auch hier folgte ihrerseits, außer Beleidigungen in Richtung der Beamten - keinerlei Reaktion.
Als Folge hierauf eröffneten ihr die Polizisten die Ingewahrsamnahme und brachten die Frau zum Dienstfahrzeug. Hier sperrte und wehrte sie sich, sodass die Beamten unmittelbaren Zwang anwenden mussten. Sie brachten die 47-Jährige zu Boden und fesselten sie. Hierbei verletzte sie sich an der Stirn. Die Beschuldigte trat währenddessen mehrfach in Richtung des Kopfes eines Beamten (27) und traf diesen zweimal im Gesicht. Auch beim Verbringen in die Haftzelle setzte die Frau ihr Verhalten fort und trat dem Beamten in den Unterleib.
Der Polizist erlitt durch die Tritte Schmerzen, beendete seinen Dienst und begab sich zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Die 47-Jährige, bei welcher sich im Laufe der Widerstandshandlungen Nasenbluten einstellte, wurde ebenfalls vorsichtshalber ins Krankenhaus gebracht. Hier führten Ärzte zudem auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durch. Auch diese konnte lediglich unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden.
Nach Beendigung erforderlicher medizinischer Untersuchungen konnte die 47-Jährige entlassen werden, da sich ihre Aggressionen ausschließlich gegen die eingesetzten Polizeibeamten, nicht aber gegen andere Personen, wie beispielsweise das Klinikpersonal, gerichtet hatten.
Gegen die Beschuldigte leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, Tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Erstellt durch: Janine Mendel / mc
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