Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (957) Frau im Rahmen einer Streitigkeit auf Motorhaube genommen - Zeugen gesucht
Nürnberg (ots)
Bereits in der Nacht von 27.09.2025 (Samstag) auf 28.09.2025 (Sonntag) kam es in der Nürnberger Südstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Im Verlauf wurde eine junge Frau auf die Motorhaube eines Pkw genommen. Die Polizei bittet dahingehend um neutrale Zeugenhinweise.
Bereits im Vorfeld der Auseinandersetzung in der o.g. Nacht, war es zu Streitigkeiten und Vorgängen wegen häuslicher Gewalt zwischen einer 17-jährigen Deutsch-Serbin und einem 18-jährigen Rumänen gekommen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag trafen die beiden Parteien, jeweils in getrennten Fahrzeugen und mit weiteren Insassen, gegen 00:25 im Kreuzungsbereich der Allersberger Straße/Schweigger Straße aufeinander. Hier soll es zu Blockieraktionen und Einschlagen auf Fahrzeuge gekommen sein. Im Verlauf der Streitigkeit gelangte die 17-Jährige auf die Motorhaube eines Pkw, Daimler C 250 mit Nürnberger Zulassung.
Es ist nicht abschließend geklärt, ob sie auf die Motorhaube geklettert ist oder ungewollt auf die Motorhaube genommen wurde. Fest steht, dass der 18-Jährige mit der jungen Frau auf der Motorhaube die Allersberger Straße in stadteinwärtiger Richtung gefahren ist. Nach ein paar hundert Metern bog er nach rechts in die Scheurlstraße ab, wo die Fahrt endete.
Hier wäre es dann erneut zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Personen gekommen, wodurch beide leichte Verletzungen davontrugen.
Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost haben die Ermittlungen zu den Geschehnissen übernommen und bitten auf Grund unterschiedlicher Aussagen um Zeugenhinweise.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass Passanten, welche sich in der Allersberger Straße aufhielten, Videos des Geschehens gefertigt haben sollen. Diese werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0911 9195-0 zu melden.
Des Weiteren werden Zeugen gesucht, die Angaben machen können, wie die junge Frau in der Allersberger Straße/Schweiggerstraße auf die Motorhaube gelangte bzw. in der Scheurlstraße diese wieder verließ und/oder die die Fahrt auf der Motorhaube selbst beobachtet haben.
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