Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (716) Veranstaltungslage am 1. Mai 2002 in Fürth
Fürth (ots)
Gemeinsame Pressekonferenz der Stadt Fürth und der Polizeidirektion Fürth am 23.04.02
Polizei und Stadt Fürth streben ein Verbot der NPD-Versammlung am 01.Mai 2002 in Fürth an
Für Mittwoch, den 01.05.02, wurde beim Ordnungsamt der Stadt Fürth eine NPD-Versammlung in Form eines Aufzuges durch die Innenstadt angemeldet. Darüber hinaus liegen dem Ordnungsamt Anmeldungen für eine Vielzahl von Einzelveranstaltungen vor. Anmelder sind verschiedene Fürther Organisationen die sich im "Fürther Bündnis gegen Rechts" zusammen geschlossen haben.
Bereits am 1. Mai 2000 fand in der Fürther Innenstadt eine NPD-Versammlung in Form eines Aufzuges mit Abschlusskundgebung statt.
Die Stadt Fürth als Versammlungsbehörde und die Polizeidirektion Fürth strebten schon zum damaligen Zeitpunkt ein Verbot dieser NPD-Versammlung an.
Gegen den Verbotserlass der Stadt Fürth wurden seitens des NPD-Anmelders Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt, die im Ergebnis zur Aufhebung des Verbotsbescheides führten und die Genehmigung des Aufzuges am 01. Mai 2000 zur Folge hatten.
Der NPD-Aufzug konnte zum damaligen Zeitpunkt aufgrund des massiven Bürgerprotestes, der leider auch mit Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen begleitet war, nur unter schwierigsten Bedingungen durchgeführt werden.
Die Stadt Fürth und die Polizeidirektion Fürth sehen derzeit gute Gründe, trotz der rechtlich schwierigen Situation, aufgrund der hohen Gewichtung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit in der Rechtssprechung, die NPD-Versammlung (Aufzug und Kundgebung) zu verbieten.
· Seitens der NPD wurden die Teilnehmer der Gegenveranstaltungen am 01.05.2000 durch bewusst provokantes Verhalten und verbalisierte Missfallenskundgebungen zu medienwirksamen Gegenaktionen aufgewiegelt.
· Die Wahl des Veranstaltungsdatum 1. Mai, der als symbolträchtiger "Tag der Arbeit" von der Allgemeinheit den Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung als "Feiertag" zugeordnet wird. Eine NPD-Demonstration an diesem Tag ruft zwangsläufig Assoziationen an die Unterdrückung und Instrumentalisierung der Arbeiterbewegung durch das nationalsozialistische Regime hervor.
· Die Stadt Fürth steht durch einen vergleichsweise hohen Ausländeranteil im Innenstadtbereich von nahezu 50 % und der Tatsache, dass hier viele Einrichtungen der israelitischen Kultusgemeinde angesiedelt sind für ein friedliches Zusammenleben verschiedenster Völker und Konfessionen. Gerade aber dieser Symbolcharakter wird hier offenkundig als Kulisse für eine provokante Selbstdarstellung einer "nationalistisch" geprägten Partei "missbraucht".
· Weiterhin ist festzustellen dass im Vorfeld der diesjährigen Versammlungen zum 1. Mai zahlreiche Aufrufe demokratischer Gruppen, aber auch der linksautonomen Szene zur Verhinderung einer NPD-Versammlung in Fürth erfolgten.
Gerade aber diese linksautonome Szene veröffentlicht in ihren Aufrufen Parolen wie "keine Mittel im Kampf gegen die NPD auszuschließen" oder "denkt daran, im Anschluss an die Veranstaltungen, Nazis angreifen".
Aufgrund von Aufrufen der linksautonomen Szene ist davon auszugehen, dass eine Vermischung des friedlichen, auf demokratischen Grundlagen basierendem Protestes mit unfriedlichen und gewalttätigen Aktionen stattfinden wird.
Dies führt zu einer schwierigen Einsatzsituation, da die unmittelbare Konfrontation gewaltbereiter Gegendemonstranten mit Teilnehmern der NPD-Versammlung und ein durch Straftaten erzwungenes Vorgehen der Polizei gegen unfriedliche Straftäter in einer Menschenmenge auch Gefahren für friedliche Teilnehmer und unbeteiligte Dritte birgt.
Stadt und Polizeidirektion Fürth haben deshalb berechtigte Hoffnung, dass ihre dargelegten Verbotsgründe einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten werden.
Für den Fall, dass die eingelegten Rechtsmittel der NPD zur gerichtlichen Aufhebung des Verbotes führen, ist die Polizei dann aber verpflichtet, die Versammlung der NPD uneingeschränkt zu schützen.
Die Polizei ist neutraler Garant für die ungestörte Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit, unabhängig davon, welche politische Aussagen in kollektiver Form getroffen werden.
Gewalttätige Übergriffe gegen die NPD-Versammlung können und werden wir nicht dulden.
Bereits im Vorfeld der Ereignisse zum diesjährigen 1. Mai wenden wir uns mit verschiedensten Maßnahmen wie Bürgertelefon, Postwurfsendungen und Annoncen an die Fürther Bevölkerung um für Akzeptanz der Versammlungsfreiheit zu werben und an die Gewaltfreiheit des demokratischen Protestes zu appellieren.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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